Kinderbetreuung: Ziel ist finanzielle Entlastung der Eltern
Zu der heutigen Debatte über Möglichkeiten der finanziellen Entlastung von Eltern bei den Kosten für die Kinderbetreuung äußert sich die kinder- und familienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann:
„Außer dem Ganztagsanspruch für alle Kinder, wofür die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lange gekämpft hat, ist nicht viel passiert. In der 6. Wahlperiode wurde sehenden Auges – einzig aus parteitaktischen Gründen – die historische Chance vertan, auch die Qualität zu verbessern. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verlangte bereits im Änderungsantrag zur KiföG-Novellierung:
– mehr Personal in Kitas,
– verbindliche Sprachstandsfeststellung,
– Verbindlichkeit der UN-Kinderrechtskonvention und freies Budget für Kitas in so genannten Problemviertel,
– gesundes und kindgerechtes Essen und- Elternbeiträge sozialverträglich staffeln und deckeln auf der Höhe des Kindergeldes.“
„Die Mittel des Bundes aus dem Betreuungsgeld hätten wir schnell den Eltern zu Gute kommen lassen können. Wir haben CDU und SPD dazu den Weg aufgezeichnet: Die Gelder aus dem Betreuungsgeld hätten pauschal an die Kommunen ausgezahlt werden können. In der Sondersitzung am Dienstag und der regulären des Landtags heute hätten wir dazu die gesetzliche Grundlage schaffen können. Das wäre ein erstes Zeichen an die Eltern im Land gewesen, dass das Problem der wachsenden Höhe der Elternbeiträge von der Politik verstanden und angegangen wird. Aber CDU und SPD haben dies blockiert.“
Hintergrund:
Im Rahmen der Landtagssitzungen im Dezember 2015 einigten sich alle Fraktionen darauf, die freiwerdenden Mittel des Bundes, die ursprünglich zur Finanzierung des Betreuungsgeldes angedacht waren, zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen im Rahmen der Kinderbetreuung einzusetzen.
Demnach entfallen auf Sachsen-Anhalt 9,1 Millionen Euro im Jahr 2016, 23 Millionen Euro im Jahr 2017 und 26 Millionen Euro im Jahr 2018. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Mittel auf Basis der Anzahl der betreuten Kinder an die Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften auszahlen. So soll es im dann novellierten Kinderförderungsgesetz geregelt sein.
Die zusätzliche Sitzung des Parlaments – neben den beiden Sitzungstagen am 28. und 29. Januar – ist für das Gesetzgebungsverfahren notwendig. Die abschließende Beratung eines Gesetzes darf frühestens am dritten Tag nach dessen Einbringung erfolgen.
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