Transparenz (Diäten)

Transparenz (Diäten)

Mir ist Transparenz sehr wichtig, daher habe ich die für mein persönliches Einkommen (sowie Ausgaben) relevanten Daten zusammengestellt. Für alle Zahlungen gibt es Beschlüsse, die dann in Gesetzen oder Satzungen veröffentlicht werden und die jedermann einsehen kann.

Als GRÜNE haben wir im Rahmen der Parlamentsreform der 6. Wahlperiode für die Kopplung der Diäten an die Lohnentwicklung in Sachsen-Anhalt gestimmt. Dieses Gesetzt gilt seit dem Beginn der 7. Wahlperiode. Nun steigen (oder sinken) die Abgeordnetendiäten mit der Entwicklung der Nominallöhne im Land. Erstmals passiert dies mit dem Juli 2016. Hier steigt die Abgeordnetenentschädigung nach Maßgabe der statistischen Ermittlungen um 4,2 Prozent. Die Kostenpauschale um 0,5 Prozent. In den vergangenen Jahr haben wir grünen Abgeordneten die Diätenerhöhung an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine gespendet.

Zuletzt habe ich die Beiträge aktualisiert am 1. Juli 2023.

1. Abgeordnetenentschädigung:

7.797,69 € Abgeordnetenentschädigung
(umgangssprachlich = Diät)
7.797,69 € Funktionszulage als Fraktionsvorsitzende
Für den höheren Arbeitsaufwand und den entstehenden Mehrbedarf bekomme ich eine Funktionszulage in Höhe von 100 Prozent der Grunddiät ausbezahlt.
-1050,00 € Kostenaufwand als Fraktionsvorsitzende
Im Rahmen der Arbeit als Fraktionsvorsitzende entstehen Kosten, die sich in Form von Terminen, Geschäftsessen, Präsente bei Jubiläen verdeutlichen. Ein erheblicher Kostenfaktor sind Fahrtkosten, die monatlich zu Buche schlagen. Auch wenn die Landtagsverwaltung eine Bahn-Netzkarte zur Verfügung stellt (vergleichbar mit einer Bahncard 100 für Sachsen-Anhalt), so ist es oft erforderlich, Termine in ländlichen Regionen und in der engmaschigen Terminfolge, das Automobil zu nutzen.
-2.000,00 € Steuerrücklage
(Abgeordnete werden steuerrechtlich wie Selbstständige behandelt, nach Ablauf des Kalenderjahres werden alle Einkünfte versteuert, mein Steuerberater hat diese Summe empfohlen)
-2.105,38 € Mandatsträgerinnenbeitrag
Vom Bruttobetrag der Grunddiät führe ich einen Mandatsträgerinnenbeitrag an die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Höhe von 13,5 Prozent vor Steuern ab.
-180 € Freiwillige Spende der Diätenerhöhung 70,- € (aus letzter Erhöhung)an Projekt: Siehe Spendenüberblick  Parteibeitrag (Abführung an den Kreisverband) 60,- €  

MdL-Kasse der Fraktion 50,- € (Pauschalbeitrag für alle MdL’s der Fraktion, für sonstige Ausgaben, wie Blumensträuße, Präsente u.v.m. – Ausgaben, die nicht von der Landeshaushaltzsatzung gedeckt sind)

-1.000,00 € Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung Privat:
Ich bin freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt die Hälfte dieser Kosten. Die Kosten für Rentenversicherung trage ich allein. 
-805,00 € Wohnkosten in Dessau
8.455,00 € Summe

2. Pauschale für Aufwände:

2126,00 € Steuerfreie Aufwandsentschädigung
(Durchschnittsausgaben pro Monat, auf Eurobeträge gerundet)
-563,00 € Bürounterhalt
Miete 484,- €
Strom 25,- €
Reinigungskosten 33,- €
Festnetz & Internet im Wahlkreisbüro 67,- €
-175,00 € Öffentlichkeitsmaterial
(Social Media, Erstellung und Druck von Flyer, Plakate, Anzeigen)
-400,00 € Veranstaltungspauschale pro Monat (inkl. Social Media)
-0,00 € Reisekosten Wahlkreismitarbeiter (Deutschland-Ticket)
-65,00 €  Anteilig Handy- und App-kosten Mitarbeiter 
-30,00 € Büromaterial incl. Toner und Wartung (Durchschnitt, gerundet)
-225,00 € Internetseite und IT-Dienstleistungen, Wartung der Homepage
-250,00 € Aufwände für den zu betreuenden Regionalkreis Dessau-Roßlau und Wittenberg (Fahrtkosten, Bewirtung, etc.)
-300,00 € Unterstützung Vereine / Mitgliedschaften (z.B. Correctiv, Landesverkehrswacht, ADFC, u.a.)
-50,00€     

-55,00 €

 

-250,00 €

Patenschaft (Offene Kanal, Tierpatenschaft u.a., Auflistung im LINK)      Besuchergruppen Begleitprogramm (durchschnittlicher Betrag)  

Spenden im Wahlkreis (Auflistung siehe LINK)

-237,00 € Summe
Defizit muss aus der Diät (s. o.) ausgeglichen werden oder durch Minderausgaben in anderen Monaten

 

Jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier erhält auf Antrag die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu einer Gesamthöhe von ca. 4805 Euro (je nach Qualifikation), die der Entgeltgruppe 10 Stufe 6 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) entspricht. Dieser Betrag wird über die Personalabteilung des Landtages und wird somit von der Landeskasse an meinen Mitarbeiter monatlich ausgezahlt. Des Weiteren hat er die Möglichkeit Geld für Fortbildung(en) in Höhe von 1.000€  innerhalb der Legislatur bei der Landtagsverwaltung zu beantragen.

3. Weiter Einkünfte:

Ich habe keine weiteren Einkünfte, da ich neben meinen politischen Mandaten keine berufliche Tätigkeit ausübe, um mich auf diese Arbeit konzentrieren zu können. Die Diäten aus der Tätigkeit als Landtagsabgeordneter mögen Ihnen auf den ersten Blick hoch erscheinen. Sie sollten jedoch bei der Beurteilung mit in Betracht ziehen, dass die Arbeitswoche eines Landtagsabgeordneten nicht nach 40 Stunden Arbeitszeit endet und eine Fünf-Tage-Woche sehr selten ist. Wenn man die Diäten und Bezüge aller AbgeordnetInnen summiert (6,7 Millionen Euro) und das Ergebnis durch die Anzahl der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt (2,23 Mio.) dividiert, ergibt das summa summarum 2,99 Euro. Soviel zahlt jeder Bürger jährlich seinem Abgeordneten.

Mehr im Internet:

http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/index.php?id=49