Antrag zur Bekämpfung von Kinderarmut
Kinder und Jugendliche, die ihr eigenes Geld verdienen, sollen dies behalten dürfen und nicht wieder abgeben müssen, weil ihre Eltern Sozialleistungen beziehen. Dafür hat sich in seiner heutigen Sitzung der Landtag einstimmig stark gemacht. „Wir bitten die Landesregierung, sich dafür auf Bundesebene einzusetzen. Denn es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Sicherung von guten und gerechten Lebenschancen für rund ein Viertel unserer Kinder und Jugendlichen im Land“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Es ist einfach schäbig, Kindern, die aus Familien stammen, die Hartz IV beziehen, selbst verdientes Geld aus Ferienjobs anzurechnen. Das mag in einer strengen rechtsdogmatischen Auslegung der Funktionslogik des SGB II legal sein. Aber dann lernen die Kinder von klein auf einen Staat kennen, der ihnen nichts gönnt. Politikverdrossenheit und Staatsferne kann man wohl nicht besser erzeugen“, so Lüddemann.
„Der Antrag formuliert eine wichtige Maßnahme, die aber nicht das große Problem der Kinderarmut löst. So wichtig kleine Stellschrauben sind: Armut von Kindern und Familien wird erst mit einer Kindergrundsicherung der Vergangenheit angehören.“
Der Antrag Drs. 7/5082 wird einstimmig beschlossen.
Videomitschnitt aus dem Plenum: Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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