Kurz und Knapp: Verbesserungen durch das neue KiföG

Die AWO in Sachsen-Anhalt initiiere eine Postkartenaktion zur KiFöG-Novellierung und beteiligt sich am 25. Oktober an der Demonstration des Bündnisses für ein Kinderfreundliches Sachsen-Anhalt vor dem Magdeburger Landtag. Mich erreichten in den letzten Tagen viele dieser Postkarten (Siehe Bild). Nachfolgend eine kurze und knappe Darstellung der Verbesserungen durch das neue KiFöG:

  1. Verbesserung Personalsituation in den Einrichtungen durch Einrechnung von 10 Krankheitstagen in den Personalschlüssel. Macht rechnerisch ca. 500 neue ErzieherInnenstellen im Land. Kostenpunkt für das Land: 28 Mio. € jährlich.
  2. Weitere finanzielle Entlastung der Eltern: Es muss nur noch für das älteste Kind in Krippe/Kita ein Beitrag bezahlt werden. Kostenpunkt für das Land ca. 10. Mio. €
  3. Mehr Chancengerechtigkeit: Sonderförderung von Kitas mit besonderen Bedarfen. 100 zusätzliche ErzieherInnenstellen. Kostenpunkt für das Land ca. 5,6. Mio. €

Unter dem Strich „kostet“ das Gesetz und die damit verbundenen Verbesserungen für Personal und Eltern das Land über 40 Mio. €. Gesamtausgaben des Landes pro Jahr für Kinderbetreuung über 370 Mio. €.

Das neue KiföG verbessert das bestehende System. Wir stellen mehr Geld für unsere Kinder bereit. Klar ist: Auch mit diesen Verbesserungen erfüllt Sachsen-Anhalt noch nicht die wissenschaftlichen Empfehlungen zum Personalschlüssel. Wir werden uns daher weiterhin für Verbesserungen stark machen. Letztlich gilt: Nach dem KiföG ist vor dem KiföG. Gerade durch die absehbaren Bundesmittel im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes werden wir weitere Verbesserungen ermöglichen.

Grüne Position zum 8h und 10h Anspruch:

Alle Kinder haben Anspruch auf Ganztagsbetreuung von 8h. Bei Bedarf besteht weiterhin Anspruch auf erweiterten Ganztagsanspruch von 10h. Gesetz sieht vor, dass Eltern ihren Anspruch anmelden können – auch von 10h Stunden – ohne weitere amtsseitige Prüfung. Nur in „begründeten Einzelfällen“ soll Kommune Bedarf prüfen.

Diese Differenzierung des Betreuungsanspruchs ist für Bündnisgrüne vor dem Hintergrund des Rechtes aller Kinder auf frühkindliche Bildung (8h) und dem Anspruch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern (10h) politisch vertretbar.

In den Kommunen ist darauf zu achten, dass Jugendämter ihren Ermessenspielraum dafür nutzen bürokratiearme und „großzügige“ Verwaltungsverfahren zum Betreuungsanspruch zu realisieren. Darauf kann insb. die Kreiselternvertretung durch ihren Sitz im jeweiligen Jugendhilfeausschuss achten.

Weiter Infos unter: Das neue Kita-Gesetz: Was stimmt und was nicht

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