Das neue Kita-Gesetz: Was stimmt und was nicht

Die Debatten zum neuen Kita-Gesetz (Kinderförderungsgesetz, kurz KiföG) schlagen bisweilen hohe Wellen. Eine Demostration fand am 25. Oktober 2018 vor dem Landtag statt. Uns ist es klar, dass das neue KiföG nicht allen Ansprüchen gerecht wird. Aber es wird für mehr Personal sorgen und die Eltern finanziell spürbar entlasten. Als Land nehmen wir über 40 Millionen Euro für diese Verbesserungen in die Hand. KiföG verbessert das bestehende System. Wir stellen mehr Geld für unsere Kinder bereit.

Die Personalsituation in den Einrichtungen wird verbessert dank der Einrechnung von 10 Krankheitstagen in den Personalschlüssel. Das macht rechnerisch in etwa 500 neue Erzieher*inenstellen im Land. Kostenpunkt für das Land: 28 Millionen Euro jährlich. Das ist nur ein erster Schritt bei der Verbesserung des Personalschlüssels.

Eltern werden weiter finanziell entlastet: Es muss nur noch für das älteste Kind in Krippe/Kita ein Beitrag bezahlt werden. Kostenpunkt für das Land: ca. 10. Millionen Euro.

Mehr Chancengerechtigkeit:  Kitas mit besonderen Bedarfen bekommen eine Sonderförderung. Damit gibt es 100 zusätzliche Erzieher*innenstellen. Viele Kinder in Sachsen-Anhalt wachsen unter schwierigen Bedingungen auf. Jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht. Daher wollen wir Kitas mit vielen benachteiligten Kindern finanziell besonders unterstützen. Kostenpunkt für das Land: ca. 5,6. Millionen Euro.

 

Derzeit kursieren viele Gerüchte über das neue Kita-Gesetz. Hier der Faktencheck:

Behauptet wird: Mit der Differenzierung kommt die Zwei-Klassen-Kita.Das ist falsch. Richtig ist: Es bleibt beim achtstündigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungs-anspruch für jedes Kind. Wenn Eltern neun oder zehn Stunden für ihre Kinder benötigen, weil sie arbeiten gehen, Angehörige pflegen, in Aus- und Weiterbildung sind oder aufgrund sonstiger Gründe, ist das unkompliziert möglich. Eltern melden den Bedarf unbürokratisch an. Wer zehn Stunden braucht, bekommt diese auch. Daran ändert sich nichts. Sachsen-Anhalt Kinderförderungs-gesetz garantiert Betreuung ab Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Damit sind wir bundesweit an der Spitze! Und es wird Extra-Personal für Kindertagesstätten mit besonderem Bedarf geben. Dieses wird vom Land finanziert.

Behauptet wird: Pädagogische Fachkräfte müssen verkürzt arbeiten, wenn der 8/10-Stunden-Anspruch eingeführt wird.
Das ist falsch. Richtig ist: Kinder in Sachsen-Anhalt sind durchschnittlich 8,5 Stunden in der Krippe und 8,7 Stunden im Kindergarten. Eine Differenzierung der Rechtsansprüche ab 1. August 2019 wird das nur geringfügig verändern. Denn Eltern bringen ihre Kinder nur so lange in die Einrichtung, wie sie Betreuung benötigen. Gleichzeitig greift zum 1. August 2019 eine Regelung, die pro Vollzeit-Fachkraft zehn Ausfalltage pro Jahr zusätzlich berücksichtigt. Das entspricht rechnerisch mehr als 500 zusätzlichen Vollzeitstellen. In Zukunft werden nicht weniger, sondern mehr pädagogische Fachkräfte gebraucht. Wir brauchen daher eine Initiative für mehr Fachkräfte!

Behauptet wird: Eltern, die weiterhin zehn Stunden brauchen, müssen „extrem“ draufzahlen.
Das ist falsch. Richtig ist: Die neunte und zehnte Stunden verursachen keine höheren Kosten als die anderen. Ein Teil der Kosten jeder Betreuungsstunde wird vom Land und von den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen. Den Rest tragen die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden. An ihrem Anteil können sie die Eltern beteiligen. Die Eltern werden mit den Kita-Kosten nicht allein gelassen. Das war so und das bleibt so. Das Land erhöht sogar seinen Anteil auf künftig 51 Prozent der Personalkosten.

Behauptet wird: Öffnungszeiten von zwölf Stunden sind für die Kitas nach der Änderung nicht mehr realisierbar.
Das ist falsch. Richtig ist: Es gibt keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Rechts-anspruch und den Öffnungszeiten einer Einrichtung. Sachsen-Anhalt hat eine gute Kita-Landschaft mit langen Öffnungszeiten, das hilft bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das war bisher so und das wird so bleiben.

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