„Frauenhäuser sind mehr als Schutzorte“

Frauenhausarbeit sichern

Statements der Vorsitzenden und frauenpolitischen Sprecherin der Fraktion GRÜNE, Cornelia Lüddemann, im Rahmen der Debatte über den auf Anregung ihrer Fraktion eingebrachten Antrag „Frauenhausarbeit langfristig sichern – Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ausbauen“:

 „Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt gegen Frauen ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung. Dieser Verantwortung stellt sich die schwarz-rot-grüne Koalition.“

„Ich selbst habe in den 90iger Jahren im Dessauer Frauenhaus gearbeitet. Wenn ich heute vor Ort bin, begegnet mir oft schon die Enkelgeneration, das ist zutiefst traurig, das ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft. Wenn psychosoziale Arbeit mit den Kindern möglich gewesen wäre, hätten wir vermutlich diese Gewaltspirale durchbrochen.“

„Frauenhäuser sind mehr als Schutzorte. Sie sind Orte der Aufarbeitung, der Erkenntnis, des Helfens und des Findens neuer Handlungsmuster. Um das zu erreichen, brauchen Frauen und Kinder das entsprechende Fachpersonal an ihrer Seite – vor Ort in den Frauenhäusern. Und mobil, da wir realistischer Weise in den nächsten Jahren nicht in jedem Haus eine Psychologin werden installieren können.“

„Kinder mit Gewalterfahrung: Kindertagesstätten, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen oder andere ambulante Beratungsangebote sind nicht die richtigen Anlaufstellen. Daher müssen wir spezifische Hilfsangebote für in Frauenhäusern untergebrachte Kinder sicherstellen.“

„Es ist uns wichtig, alle Frauenhäuser Sachsen-Anhalts barrierefrei zu machen. Das bloße Weiterleiten an eines der barrierefreien Frauenhäuser ist inakzeptabel.“

„Wir müssen den Weg mutiger Frauen, aus bestehenden Machtverhältnissen in ein gewaltfreies Leben aufzubrechen, unterstützen. Für die Haushaltsberatungen gibt der Antrag der schwarz-rot-grünen Koalition die entsprechende Richtschnur.“

„Es reicht nicht aus, die Schwierigkeiten bei der Frauenhausfinanzierung zur Kenntnis zu nehmen. Wir brauchen eine Reform der Frauenhausfinanzierung, die hohe qualitative Standards und eine ausreichende finanzielle Ausstattung garantiert – bundeseinheitlich, einzelfall- und tagessatzunabhängig sowie bedarfsgerecht. Daher bitten wir die Landesregierung darum, sich auf Bundesebene für eine einheitlich gesetzlich verankerte Frauenhausfinanzierung einzusetzen.“

„Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem.“

 

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Antrag: Frauenhausarbeit langfristig sichern – Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ausbauen

Der Antrag Drs. 7/272 wird beschlossen.

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