„Blut rettet Leben“ – Aktion zum Weltblutkrebstag am 28. Mai 2016

image1„Ich gehe erstmalig zum Blutspenden“, betont Cornelia Lüddemann, Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und erklärt weiter:

„Feiertag, Ferien und das schöne Wetter haben für den ersten großen Engpass des Jahres entstehen lassen. Deshalb habe ich meinen Kalender umgebaut, um dem Aufruf des Deutschen Roten Kreuzes als gutes Beispiel zu folgen. Gleichzeitig möchte ich Vorbild sein und viele Menschen motivieren ebenfalls Blut zu spenden, denn jeder sollte seinen Beitrag leisten in einer Solidargemeinschaft.“

„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren immer daran interessiert, den Spenderkreis zu erweitern. Es muss die Möglichkeit bestehen, niemand allein nur wegen seiner Gruppenzugehörigkeit pauschal von der Möglichkeit der Blutspende auszuschließen, sondern ein Ausschluss darf nur aufgrund medizinischer Indikation erfolgen.“

„Ich bin gespannt auf den Ablauf, den Service und die MitarbeiterInnen.“
Dr. med. Hartmut Kroll, Leiter des Blutspendeinstitutes in Dessau, erklärt:
„Jährlich benötigt Sachsen-Anhalt 110.000 Erythrozytenkonzentrate, das entspricht genau dieselbe Menge an Vollblutspenden. Allein Dessau-Rosslau hat einen Bedarf von 20 Blutkonserven pro Tag, dementsprechend ca. 5.000 Thrombozythenkonzetrate jährlich. Das ist eine ganze Menge. Und damit das Rote Kreuz diesen großen Bedarf decken kann, sind wir auf jede Blutspende angewiesen.“

„Es ist gut so, dass Menschen aus dem öffentlichen Leben hierbei eine Vorbildfunktion eingehen. Es gibt immer wieder Situationen, in denen wir zum Überleben das Blut eines anderen Menschen brauchen. Jeder von uns. Sei es durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine Operation. Dann zählt jede freiwillige Blutspende.“

„Anmelden, Fragebogen ausfüllen, Blutfarbstoff messen, noch kurz zum Arzt und dann kann gespendet werden. Das Ganze dauert nicht länger als ein paar Minuten, die wiederum Leben retten können.“image4image2

Zum Antrag zur Blutspende
Im einem Antrag aus der letzten Periode heißt es:
„Weiterhin ist die „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ einen dauerhaften Ausschluss von der Möglichkeit zur Blutspende für männliche und weibliche Prostituierte und Häftlinge sowie Drogen-, Medikamenten- und Alkoholabhängige vor. Auch hier erfolgt die Ausgrenzung einzig und alleine aufgrund der Gruppenzugehörigkeit, ohne dass das tatsächliche individuelle Risikoverhalten hinterfragt wird. Die Richtlinien gehen sogar soweit, als dass sie Personen nach einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland in den Jahren 1980 bis 1996 von der Möglichkeit zur Blutspende ausschließen. Dies gilt in dieser Pauschalität auch für diejenigen, die sich in dieser Zeit fleischlos, d. h. vegetarisch oder vegan ernährt haben.“

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