Novellierung des Bestattungsgesetzes – ein Feigenblatt

151210_Plenum_CL_3_klein„Nach anderthalb Jahren begraben wir die Novelle des Bestattungsgesetzes.“

Statements der sozialpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann zu dem bündnisgrünen Antrag zur Novellierung des Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt:

Umfragen zeigen: etwa 10% der Befragten würde sich einen Bestattungsort außerhalb von Friedhöfen wünschen. Diese Form der freien Auslebung der eigenen Persönlichkeit wird weiter verwehrt. Es widerspricht der Würde des Menschen, dass ihm von Gesetzes wegen verwehrt wird, den Ort der letzte Ruhe frei zu wählen.“

„Weiterhin zwingen wir Menschen, die gemäß ihrer Tradition bestattet werden wollen, sich in ihren Herkunftsländern bestatten zu lassen oder in einer der vielen deutschen Bundesländer, die längst von der Sargpflicht Abstand genommen haben.“

„Auch zu unserem dritten größeren Anliegen: Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten, kam kein produktiver Vorschlag.“

„Diese Beschlussempfehlung ist ein Feigenblatt, um die gänzliche Inaktivität und Mutlosigkeit in dieser Sache zu kaschieren.“

„Meine Fraktion wird in der nächsten Legislatur wiederum eine Novelle des Bestattungsgesetzes anstreben. Die Resonanz auf unseren Gesetzentwurf war einfach zu groß, als dass wir dies in der 7.Legislatur ignorieren könnten.“

 

Weitere Informationen:

Link zum Videomitschnitt der Plenumsrede

Antrag: d3040gge.pdf (PDF, 98 KByte)

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