Chancengerechtigkeit im Land verbessert

Antrag „Frühkindliche Bildungsangebote ausbauen. Chancengerechtigkeit fördern“

Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung den Weg für eine Sonderförderung von Kitas in Vierteln mit besonderem Entwicklungsbedarf freigemacht. Damit erhalten diese Kitas zwei Stellen zusätzlich auf den Personalschlüssel. „Die Sonderförderung ist die entscheidende Stellschraube, um mehr Zeit und damit mehr Qualität zu ermöglichen. Denn besondere Bedarfe verlangen nach besonderer Förderung. Mit der Sonderförderung wird die Chancengerechtigkeit im Land verbessert“, sagte Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„Eine besondere Förderung für bestimmte Kitas benachteiligt kein Kind. Niemandem wird etwas vorenthalten, denn Kitas sind mit unterschiedlichen Anforderungen konfrontiert. Manche haben mehr Herausforderungen zu managen als andere Kitas. Auf diese unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort antwortet unser Ansatz der Sonderförderung“, so Lüddemann.

„Kinder in Vierteln mit besonderem Entwicklungsbedarf sind doch nicht dümmer geboren oder weniger talentiert. Sie leben nur in Verhältnissen, die das alles in ihnen verkümmern lassen. Wir dürfen aber nicht zulassen, dass wir als Gesellschaft Kinder verlieren. Wir dürfen nicht zulassen, dass nicht alle Kinder ihr volles Potential entwickeln können.“ Lüddemann führte einige Beispiele für Sonderförderung vor: besondere Sprachförderung, die Stärkung der Mitbestimmung, damit Kinder ihre eigene Handlungsfähigkeit wahrnehmen oder bessere Gesundheitsförderung.

Hintergrund: Die Armutsquote in Sachsen-Anhalt liegt bei den unter 14-jährigen bei über 20 Prozent. Die Hartz-IV-Quote, also der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften wohnen und leben, liegt ebenfalls bei circa 20 Prozent. Fast jedes viertes Kind wächst in Sachsen-Anhalt unter widrigen sozio-ökonomischen Bedingungen auf.

 

Videomitschnitt aus dem Plenum
Rede: Frühkindliche Bildungsangebote ausbauen. Chancengerechtigkeit fördern.
Der Antrag Drs. 7/2712wird beschlossen.

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