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Hälfte der Macht den Frauen – Paritégesetz jetzt prüfen

Zum heutigen Weltfrauentag hat die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer großen Aktion auf dem Domplatz die massive Unterrepräsentation von Frauen im Landtag von Sachsen-Anhalt verdeutlicht. 87 Stühle stellen das Plenum nach, geteilt in zwei Fraktionen: männliche und weibliche Abgeordnete. Nur 19 Frauen sitzen im Landtag. „Der Anteil von Frauen im Landtag beträgt 22 Prozent. Dabei leben mehr Frauen im Land als Männer. Es liegt auf der Hand: Eine Bevölkerungsgruppe, die die Hälfte aller Menschen umfasst, sollte auch die Hälfte der Macht in den Händen halten. Ich fordere die Gleichstellungsministerin Anne-Marie Keding auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gutachten zur Machbarkeit eines Paritégesetzes für Sachsen-Anhalt zeitnah auf den Weg zu bringen“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„1918 wurden die strukturellen Grundlagen gelegt, der Zugang zu politischer Macht wurde für Frauen eröffnet. Aber adäquate und tatsächliche Beteiligung haben wir bis heute nicht. Man muss sich nur hier im Hohen Hause umschauen. 22 Prozent Frauenanteil ist inakzeptabel, in unseren Kommunalparlamenten sind es sogar nur 20 Prozent“, stellt Lüddemann fest. Sie weist darauf hin, dass die Parité bei den Wahllisten der Grünen respektiert wird. „Auf ungeraden Listenplätzen stehen immer Frauen, so dass auf einer Gleichverteilung hingewirkt wird“, so Lüddemman. Mit einem Mentoringprogramm stärkt außerdem die grüne Landtagsfraktion Frauen, die in die Politik einsteigen möchten.

„100 Jahre Frauenwahlrecht müssen alle Demokratinnen und Demokraten anspornen aktuellen Handlungsbedarf anzupacken. Weiterhin sind Menschen mit Behinderung, die in allen Belangen des Lebens einen Betreuer haben, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Im Sinne eines inklusiven Wahlrechts ist das nicht hinnehmbar. Auch jungen Menschen wird nach wie vor das Wahlrecht vorenthalten. Auch junge Menschen ab 14 Jahren sind als vollwertige Bürgerinnen und Bürger anzuerkennen. Sie sind Teil des politischen Gemeinwesens. Entsprechend sollten auch sie wählen dürfen. Schließlich gilt es auch ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern politische Teilhabe via Wahlen zu ermöglichen. Wer seinen Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland hat, wer sich hier engagiert und vielleicht sogar Steuern zahlt, soll auch mitbestimmen dürfen“, fordert Lüddemann.

Video zur Aktion: https://youtu.be/Ev3jETZBek0

Videomitschnitt und Anträge:

100 Jahre Frauenwahlrecht – Auftrag für die Gegenwart
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.

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