Gesetzentwurf zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes
Der Landtag hat heute über die Änderung des ÖPNV-Gesetzes beraten, um die Finanzierung des so genannten Ausbildungsverkehrs, also preiswerte Fahrkarten unter anderem für Schüler und Auszubildende, zu sichern. „Der recht schlanke Gesetzesentwurf macht die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs rechtssicher. Zudem bietet er Anlass, Mobilität und deren Finanzierbarkeit zu thematisieren“, sagte Cornelia Lüddemann, verkehrspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Lüddemann nutzte die Gelegenheit, um die Bedeutung von ÖPNV für die grüne Mobilitätswende hervorzuheben. „Alle Menschen sollen einfach und sicher von A nach B kommen. Der ÖPNV ist dafür zentral und eignet sich hervorragend, ihn mit anderen Mobilitätsformen wie dem Fahrrad oder dem Laufen zu kombinieren. Wir wollen Mobilität für Alle. Dass bedeutet mehr ÖPNV“, machte Lüddemann klar.
„Für mehr ÖPNV müssen wir neu denken. Denn perspektivisch werden wir den ÖPNV nur finanzieren können, wenn wir mehr Menschen dafür interessieren und wenn wir weitere neue Finanzierungsquellen einschließen. Ob das die Vermietung von Haltestellen oder Bürgertickets sind, wird zu diskutieren sein“, so Lüddemann.
Videomitschnitt aus dem Plenum: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in LSA
Der Gesetzentwurf Drs. 7/2157 sowie der Änderungsantrag Drs. 7/2222 werden in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr (federführend) und in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
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