Beteiligung junger Menschen muss gesetzlich verankert werden

151112 Plenum_CL_3Statements der kinder- und jugendpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann, im Rahmen der heutigen Debatte über ein Kinder- und Jugendteilhabegesetz:

„Auch Kinder und Jugendliche sind Bürgerinnen und Bürger unseres Gemeinwesens. Sie haben mitzuentscheiden und zwar von Anfang an.“

„Junge Menschen sind fähig, sich eine profunde Meinung zu bilden. Die aktuelle Shell-Jugendstudie spricht bereits 12jährigen in Deutschland ein hohes Maß an politischen Denken und Einschätzungsfähigkeit von gesellschaftlichen Prozessen zu. Daher plädieren wir auf eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre. Die Kompetenz und Urteilsfähigkeit in diesem Alter wird bereits dadurch anerkannt, dass Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr strafmündig werden und auch die vollständige Religionsmündigkeit sich an dieser Altersgrenze orientiert. Es ist nur konsequent auch die politische Mündigkeit an dieses Lebensalter zu binden.“

„Man muss es so klar sagen: Für die jungen Menschen im Land kann man nur auf einen Regierungswechsel im nächsten Jahr hoffen. Ansonsten erleben wir weitere 5 Jahre der Marginalisierung der jungen Generation. Einer Bevölkerungsgruppe, die schon allein durch die Alterung der Gesellschaft mehr und mehr zu einer Minderheit wird.“

 

Zum Hintergrund:
Um junge Menschen in Sachsen-Anhalt besser in die politische Entscheidungsfindung einzubinden, legte die Fraktion DIE LINKE im Februar 2014 ein Kinder- und Jugendteilhabegesetz vor. Das Gesetz soll eine Änderung der Verfassung bewirken und der eigenständigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen mehr Beachtung schenken.

Im Ergebnis, wurde die Drucksachen zur Dritten Lesung in die Ausschüsse zurücküberwiesen.

 

Hier geht’s direkt zum Videomitschnitt:
http://www.edge-cdn.net/index.php?ct=1353&vid=959354&setlang=de

Änderungsantrag:
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp6/drs/d2837gae.pdf

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