Beratungsstellen müssen unabhängig sein

140919_Plenum_Luedemann_2Sachsen-Anhalt braucht unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Mit einem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute die Landesregierung dazu auf, die Einrichtung von fünf Standorten für solche Ombudsstellen im Haushalt einzuplanen. „Die Arbeit dieser Stellen sollte für mindestens drei Jahre gesichert werden“, sagt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann. 

Solche Beratungs- und Beschwerdestellen stärken die Position junger Menschen und helfen ihnen, ihre Ansprüche gegenüber dem Jugendamt geltend zu machen. „Dabei geht es uns nicht um die einseitige Parteinahme sondern um die Förderung des gegenseitigen Verständnisses“, sagt Lüddemann. „Damit dies gelingt, müssen die Stellen unabhängig arbeiten können – sowohl gegenüber dem Jugendamt wie auch dem Einrichtungsträger der Jugendhilfe.“

In einem bündnisgrünen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte für Kinder und Jugendliche war der Punkt der Ombudsschaften auch schon enthalten. Dieser Gesetzentwurf wurde jedoch komplett abgelehnt. Lüddemann: „Weil sich bei den Beratungen der Punkt der Ombudsstellen jedoch immer wieder als zentraler Ankerpunkt der Beratung von Kindern und Jugendlichen herauskristallisiert hat, fordern wir die Ombudsstellen heute mit einem eigenen Antrag.“

„Wir haben zwei Fachgespräche zu dem Thema Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt und alle Beteiligten betonten, wie wichtig es sei, dass diese Stellen unabhängig sind.“

Der Antrag wurde abgelehnt.

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