Kinder- und Jugendförderung rechtlich absichern
MAGDEBURG/UM – Wie ein Mantra wiederholt sich in jedem Jahr die Diskussion über den Umfang der Jugendförderung. Dies untergräbt das Vertrauen in die Politik. Deshalb fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung bei der heutigen Sitzung des Landtags auf, eine verlässliche Finanzierung der entsprechenden Strukturen zu garantieren.
„Solch eine dauerhafte Finanzierungsgrundlage kann beispielsweise durch eine Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz Sachsen-Anhalt erfolgen“, sagt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann. „So würde – endlich – eine rechtssichere Situation geschaffen, die vor Ort die dringend benötigte Verlässlichkeit schafft.“
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte vergeblich im Rahmen der Haushaltsberatungen schon in 2014 den Einstieg in die gemeinsame Finanzierung durch Kommunen und Land – aus diesem Grund legt sie nun einen Antrag vor, der den verbindlichen Einstieg in 2015 fordert. „Die Vorschläge der Landesregierung sollen hierzu eine verpflichtende, stufenweise Einführung der Kofinanzierung durch die Kommunen mit einer Mindest-Kofinanzierung von 20 Prozent im Jahr 2015 und dem Zielwert einer hälftigen Finanzierung von Land und Kommunen vorsehen“, erklärt die bündnisgrüne Politikerin Lüddemann.
„Zur weiteren Untersetzung einer kommunalen Kinder- und Jugendpolitik ist eine Jugendstrategie vor Ort wichtig. Um diese zu entwerfen, soll das Land die Kommunen organisatorisch, fachlich und methodisch unterstützen.“
Cornelia Lüddemann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hintergrund zum aktuellen Stand:
Die verbindliche Kofinanzierung im Rahmen der Jugendpauschale wurde 2004 von der schwarz-gelben Mehrheit abgeschafft. Seitdem fällt die kommunale Förderung unterschiedlich hoch aus. Manche Kreise wie der Harzkreis und Mansfeld-Südharz stecken sehr wenig eigenes Geld in die Förderung, die kreisfreien Städte und manche Kreise, wie beispielsweise der Salzlandkreis, fördern aber auch schon jetzt mindestens auf dem Niveau der Landesmittel (50 zu 50).
Lüddemann: „Mit dieser Praxis der mindestens hälftigen Finanzierung erfüllen manche Kommunen schon jetzt unsere langfristigen Vorstellungen.“
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