Mobilitätswendegesetz für Sachsen-Anhalt notwendig

Positionspapier der grünen Landtagsfraktion:

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat Eckpunkte für ein Gesetz für die Mobilitätswende in einem Positionspapier zusammengetragen. Wir verstehen Mobilität als Teil der Daseinsvorsorge und entsprechend als politische Kernaufgabe. Das Ziel muss sein, eine Mobilitätsgarantie für alle zu ermöglichen. Menschen, die ohne Zweitwagen oder auch ohne privates Auto leben wollen, brauchen auch in Sachsen-Anhalt ein verlässliches Angebot. Der rechtliche Rahmen dafür sollte aus lediglich einem Gesetz kommen, das alle Verkehrsbereiche zusammen bündelt. So soll sichergestellt werden, dass alle Bereiche zusammen betrachtet und geplant werden.

In dem Gesetz sollen normierte Standards, verbindliche konkrete Zielsetzungen und die verlässliche Finanzierung enthalten sein. Der Umweltverbund aus Bus-, Bahn-, Rad- und Fußverkehr steht dabei im Mittelpunkt. Damit wollen wir mehr Menschen ermöglichen, nachhaltig von A nach B zu kommen. Der Klimaschutz und die demographische Entwicklung machen ein grundsätzliches Umsteuern im Bereich der Mobilität nötig. Außerdem sollen damit die Städte und Dörfer dank weniger Motorenlärm, Abgase und Gestank lebenswerter werden.

Dafür braucht es neue Ansätze wie Mobilitätsstationen, flächenbezogenen ÖPNV und Car-Sharing-Angebote, insbesondere in den dünnbesiedelten Regionen unseres Landes. Außerdem wollen wir kommunale Mobilitätsberaterinnen und -berater einführen. Damit sollen Konzepte und Projekte nicht am Schreibtisch im weit entfernten Magdeburg entwickelt werden, sondern vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürger. Ich habe nichts gegen Autos. Im Gegenteil, sie sind in einem Flächenland unverzichtbar für notwendige Mobilität. Ich will aber saubere Luft, eine ruhige Umwelt und mehr Platz im öffentlichen Raum für alle Menschen. Deshalb haben wir diese Vorschläge gemacht. In dieser Legislatur konnten wir einige Weichen für die Mobilitätswende stellen. In der nächsten Legislatur muss sie an Fahrt nehmen und deutlich mit dem passenden Gesetz unterlegt werden.

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