Gesetzentwurf beschlossen:
Der Landtag hat heute das neue Psychiatrie-Gesetz für Sachsen-Anhalt beschlossen. Damit wird die psychiatrische Versorgung hierzulande modernisiert. Die Verbindlichkeit des Gesetzes wird gestärkt. Psychiatriekoordinatoren und gemeindepsychiatrische Verbünde sind jetzt für alle Landkreise und kreisfreien Städte Pflicht. Damit werden flächendeckend die lokalen Akteure vernetzt.
Durch die Stärkung der kommunalen Ebene erwarte ich mehr Prävention und bessere Nachsorge. Die Vernetzung der Akteure bringt Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten. Die Lücken in der Versorgung werden besser erkannt und geschlossen. Da verschiedene Berufe zusammenarbeiten, kann eine Diagnose mitunter schneller erfolgen und die Behandlung besser angepasst werden.
Auch stärken wir die Rechte der Betroffenen weiter, indem wir die freie Arztwahl explizit ins Gesetz aufgenommen haben für die Fälle, bei denen der Sozialpsychiatrische Dienst erstmalig bei einem Verdachtsfall tätig wird. Die Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf gelockerte Formen der Unterbringung. Vorher war es nur eine Empfehlung, jetzt ist es Pflicht, wenn der Zustand der Untergebrachten es zulässt.
Vor genau fünf Jahren hatte die grüne Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der damals aber abgelehnt wurde. 2016 wurde die Modernisierung des Gesetzes im Koalitionsvertrag verankert, die jetzt erfolgt. Für die Fachwelt geht ein noch längerer Kampf erfolgreich zu Ende. Jahrealte Gerichtsurteile zur zwingenden Neuregelung von sogenannten Zwangsbehandlungen werden endlich umgesetzt.
Videomitschnitt aus dem Plenum: LINK
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