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Erhöhte Aufenthaltsqualität in der Innenstadt muss das Ziel sein

Die für den Landkreis Wittenberg zuständige Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann, hat die Landesregierung zum aktuellen Sachstand der Verkehrsplanungen in Oranienbaum befragt. Aus der Antwort ist zu entnehmen, dass eine Ortsumfahrung in der Ortslage Oranienbaum die B 107 vom Durchgangsverkehr um die Hälfte des Autoverkehrs entlasten würde.

Damit wird zukünftig eine völlig neue Verkehrssituation geschaffen, die die Notwendigkeit eines grund- und flächenhaften Ausbaus der Ortsumfahrung B 107 mit den jetzigen herangezogenen Anforderungen in Frage stellt. Mir fehlt bei dieser Betrachtung in der Abwägung beider Projekte der Weitblick. Aktuell befindet sich das Verkehrsprojekt im Planfeststellungsverfahren, wobei sich die Ortsumfahrung, laut Aussage des Verkehrsministeriums, erst in der Vor-Vorplanung befindet. Zwischen beiden Projekten werden hinsichtlich der Fertigstellung mehrere Jahre liegen.

Es wäre jammerschade, wenn wir viel Ressourcen für einen grundhaften Aus- und Umbau der Ortdurchfahrung aufwenden, dafür sogar knapp die Hälfte der Bäume fällen, um nach dem Bau der Ortsumfahrung eine starke Entlastung vom Durchgangsverkehr, und damit einen anderen Bedarf, feststellen würden.

Es bedarf einer sinnvollen Straßengestaltung. Eine zukunftsfähige Verkehrsplanung muss das Ziel haben, die Innenstadt für den Rad- und Fußverkehr fit zu machen. Der Wegfall der Fahrradstreifen bei gleichzeitiger Einführung von Tempo 30 auf der Straße könnte mehr Raum zum Flanieren schaffen oder Platz für eine Außengastronomie bieten. Wer jedoch die Gestaltung von Innenstädten am Primat des Autos fest macht, braucht später nicht zu jammern. Mein Ziel ist die Erhöhung von Aufenthaltsqualität, was auch positiv auf den Tourismus wirkt.

Kleine Anfrage inkl. Antwort als PDF-Datei: LINK

 

Hintergrund:
Nach Aussage des Ministeriums entspricht die B 107 in der Ortslage Oranienbaum nicht den entsprechenden Anforderungen. Der ungenügende Fahrbahnaufbau und die fehlenden Entwässerungsanlagen, macht einen grundhaften Um- und Ausbau erforderlich. Der Bund als Baulastträger geht mit einer Sanierung seiner Verpflichtung und Verantwortung nach.

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