Wahlausschluss von Menschen unter Betreuung verfassungswidrig
Es ist verfassungswidrig, Menschen vom Wahlrecht auszuschließen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichen Beschluss entschieden. „Wir setzen auf die demokratische Gesellschaft und das umfasst für uns auch ganz klar das Wahlrecht für Menschen, die unter gerichtlicher Betreuung stehen. Dieser Forderung liegt uns seit Langem am Herzen“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Im Zuge der Parlamentsreform für das Land Sachsen-Anhalt wird auch das Wahlrecht zu reformieren sein. Für uns steht fest, dass wir dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Landesrecht Rechnung tragen werden. Wir wollen zudem das Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten sowie für junge Menschen ab 14 öffnen“, sagt Sebastian Striegel, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Landtagsfraktion.
Verwandte Artikel
Einfach mal Danke gesagt
Genussgutscheine für Erzieherinnen am Tag der Kinderbetreuung: Erzieherinnen leisten so viel unter schwierigen Arbeitsbedingungen. Die Leistung ist von unschätzbarem Wert, denn Erzieherinnen und Erzieher sind nicht nur Betreuer, sondern auch…
Weiterlesen »
Oranienbaumer Heide: Besuch Konikpferde
Darf ich vorstellen: Mia. Die schönste Landschaftspflegerin des Landes. Nachdem die Sowjetarmee abgezogen war, blieb eine große Fläche munitionsverseuchter Brache zurück. Dank des NABU und vor allem der derzeit 35…
Weiterlesen »
AG Klimaschutz: Besuch des Landesgymnasiums in Wernigerode
Engagierte Schüler*innen haben uns heute ihre Interesse an Klimaschutz nicht nur erläutert, sondern auch vorgeführt, was sie an ihrer Schule schon alles erreicht haben. Viele kleine Dinge folgen einem großen…
Weiterlesen »