Wahlausschluss von Menschen unter Betreuung verfassungswidrig
Es ist verfassungswidrig, Menschen vom Wahlrecht auszuschließen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichen Beschluss entschieden. „Wir setzen auf die demokratische Gesellschaft und das umfasst für uns auch ganz klar das Wahlrecht für Menschen, die unter gerichtlicher Betreuung stehen. Dieser Forderung liegt uns seit Langem am Herzen“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Im Zuge der Parlamentsreform für das Land Sachsen-Anhalt wird auch das Wahlrecht zu reformieren sein. Für uns steht fest, dass wir dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Landesrecht Rechnung tragen werden. Wir wollen zudem das Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten sowie für junge Menschen ab 14 öffnen“, sagt Sebastian Striegel, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Landtagsfraktion.
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