Junge Menschen und Jugendämter gleichermaßen unterstützen

Antrag zur Schaffung einer Ombudsstelle im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Wenn ein junger Mensch in einer betreuten Wohngruppe Probleme mit der Einrichtungsleitung hat: An wen soll er sich wenden? Wenn ein Jugendlicher wegen Suchtproblemen seiner Eltern von zu Hause ausziehen möchte, aber nicht weiß, wie man einen Antrag beim Jugendamt richtig einreicht: An wen soll er sich wenden? Wenn Eltern Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder brauchen, aber davor zurückschrecken, gleich zum Amt zu gehen: An wen können sie sich wenden?

Mit einem Antrag, der in der Landtagssitzung am kommenden Freitag eingebracht wird, geben wir die Antwort. Auf Initiative der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen soll eine Beschwerde- und Beratungsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe im nächsten Jahr ins Leben gerufen werden, zunächst modellhaft. „Diese sogenannte Ombudsstelle steht als niedrigschwellige und unabhängige Anlaufstelle allen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern offen. Sie vermittelt zwischen den Klienten, dem Jugendamt und den Leistungserbringern, wie zum Beispiel Einrichtungen zum betreuten Wohnen“, erklärt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion.

„Diese Stelle ist ein weiterer Baustein für ein demokratisches Sachsen-Anhalt. Sie stärkt die Rechte der Betroffene und fördert den Dialog. Es geht bei Ombudschaften eben nicht um eine einseitige Parteinahme, sondern um Allparteilichkeit“, betont Lüddemann.

„Die Erfahrungen in Ländern wie Berlin, Bayern und Sachsen zeigen, dass eine solche Stelle allen Beteiligten zu Gute kommen kann. Wenn Missverständnissen geklärt werden, wird auch die Bearbeitung des Falles im Jugendamt erleichtert. Das gegenseitige Verständnis wird gefördert sowie Kinder und Jugendliche gestärkt, sich aktiv bei der Gestaltung ihres Hilfeplans einzubringen.“

Videomitschnitt aus dem Plenum: Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Infomaterial: ombudschaften dokumentation.pdf, Seite 1-2

Der Antrag Drs. 7/3604 wird beschlossen.

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