Volksbegehren und Volksinitiative in der Corona-Krise
Der Landtag hat heute über eine Gesetzesänderung für Volksgesetzgebung in Zeiten der Corona-Krise debattiert. Für mich leidet der Gesetzentwurf unter einem eingeschränkten Blickwinkel. Er nimmt nur das aktuelle Volksbegehren zum Lehrermangel in den Blick. So fehlt eine Regelung für den Bereich der Volksinitiative, die ja von gleichen Einschränkungen betroffen ist. Ich nenne da nur das wichtige Thema Straßenausbaubeiträge. Oder auch für Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene. Wir sehen, dass gehandelt werden muss. Allerorten werden Fristen verschoben und es ist klar, dass unter den aktuellen Gegebenheiten keine großflächigen Sammlungen möglich sind. Aber kluge Veränderungen brauchen Sorgfalt. Diese Sorgfalt werden wir walten lassen und den Entwurf in den zuständigen Ausschüssen zügig weiter beraten.
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