Die Betreuung und Begleitung von Kindern, die zeitweilig mit ihren Müttern in einem Frauenhaus leben, ist mangels Personal nicht gesichert. Nur die Frauenhäuser in Magdeburg und Zeitz sind barrierefrei. Frauenhäuser leiden unter mangelnder Finanzierung; es gibt immer noch keine einheitlichen Standards. „Allein die Kenntnisnahme der Schwierigkeiten der Frauenhäuser reicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht mehr aus. Ohne Ergebnis wird seit über 30 Jahren auf bundespolitischer Ebene über die finanzielle Absicherung der Frauenhäuser diskutiert“, sagt die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann, heute im Rahmen der Debatte über die Große Anfrage ihrer Fraktion zur Situation der Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt.
Fakt ist: 33 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. 22 Prozent der Frauen haben körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft erlebt. 43 Prozent der Frauen sind oder waren schon einmal durch einen Partner oder eine Partnerin psychischer Gewalt ausgesetzt. Lüddemann: „In vielen Fällen brauchen Frauen als ersten Schritt nach erlittener Gewalt ungehinderten Zugang zu einem sicheren Ort.“
In Sachsen-Anhalt suchten 2013 688 schutzsuchende Frauen eines der 20 Frauenhäuser des Landes auf, begleitet von 551 Kindern. „Um diese Kinder kümmert sich in den Frauenhäusern niemand, weil dafür kein Personal vorhanden ist“, erklärt Lüddemann.
Damit die Frauenhäuser endlich auch diese Aufgabe erfüllen können, fordert die bündnisgrüne Fraktion mit einem Entschließungsantrag erstens die Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff dazu auf, ein mobiles Team mit zwei Kinder- und Jugendtherapeutinnen oder Jugendtherapeuten einzurichten. Außerdem soll es eine halbe Stelle für eine Erzieherin pro Frauenhaus geben. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zweitens, Barrierefreiheit in allen Frauenhäusern zu gewährleisten.
„Wir brauchen eine Reform der Frauenhausfinanzierung, die hohe qualitative Standards und eine ausreichende finanzielle Ausstattung garantiert – bundeseinheitlich und bedarfsgerecht“, sagt Lüddemann. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt hier drittens eine schrittweise Angleichung an tarifgerechte Bezahlung nach dem öffentlichen Dienst vor. „Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Dies ist eine gesellschaftliche Verantwortung, der wir uns stellen müssen.“
Zur Debatte Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt anlässlich unserer Großen Anfrage habe ich die Vertreterinnen der LAG der Frauenhäuser ins Parlament eingeladen. Sie waren über einige Antworten sehr irritiert. Bspw. ist es unseriös von der Landesregierung befristete 1-Euro-Jobs als Mitarbeiterinnen auszuweisen. Auch beim Sanierungsbedarf und der Öffentlichkeitsarbeit gibt es erhebliche Defizite zwischen den Meldungen der Frauenhäuser und den Ausweisungen in der Antwort der Landesregierung.
Link zum Videomitschnitt aus dem Plenum – 1. Rede
Link zum Videomitschnitt aus dem Plenum – 2. Rede
Unser Entschließungsantrag Drs. 6/3841, sowie der Erschließungsantrag Drs. 6/3819, der Fraktion DIE LINKE werden abgelehnt.
d3841gea.pdf (PDF, 73 KByte)
d3819dea.pdf (PDF, 82 KByte)
d3486gga.pdf (PDF, 81 KByte)
d3693lag.pdf (PDF, 281 KByte)
d3842rea.pdf (PDF, 72 KByte)
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