Anpassung des Kinderförderungsgesetzes
Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und sozialpolitische Sprecherin, blickte bei der Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) bereits auf nächstes Jahr. „Was wir heute beschlossen haben, ist eine Gesetzanpassung. Wir müssen jetzt auf die Novellierung des KiföG blicken und dafür alle Akteure ins Boot holen“, sagte Lüddemann.
„Wir müssen uns die Zeit nehmen, mit den Trägern und die Gemeinde zu reden. Alles muss auf dem Tisch, insbesondere der Aspekt der Qualität. Wir sind Schlusslicht in Sachsen-Anhalt, was die Qualität der Betreuung angeht. Das muss sich ändern. Denn es geht um Bildungsgerechtigkeit und Gleichstellung“, stellte Lüddemann klar.
Bei der aktuellen Gesetzanpassung erfreut sich besonders Lüddemann, dass die Gemeinde jetzt explizit die Möglichkeit haben, Kita-Beiträge an den Einkommen der Eltern zu staffeln. „Dieser Punkt haben wir stets gefordert. Jetzt können endlich die Gemeinden die Beiträge sozialverträglich gestalten und damit für mehr Gerechtigkeit sorgen.“
Videomittschnitt aus dem Plenum (LINK)
Der Gesetzentwurf Drs. 7/1991 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

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