Statements der Vorsitzenden und sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann, im Rahmen der Debatte „Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nicht mehr zeitgemäß und unbedingt reformbedürftig“:
„Das Bestattungsgesetz hat uns in der vergangenen Legislatur intensiv beschäftigt, es lag ein GRÜNER Gesetzentwurf und ein Antrag der LINKEN vor. Zentrale Punkte der damaligen Debatten wie auch des heutigen Antrags sind meines Erachtens folgende:
- Die Ermöglichung einer Bestattung im Leichentuch als Verwirklichung einer multireligiösen Gesellschaft.
- Die Lockerung des Friedhofszwangs. Die Bestattung der Urne außerhalb von Friedhöfen nach klaren Regelungen für öffentliche und private Grundstücke.
- Eine Regelung zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
Diese Aspekte flossen teilweise auch in den Koalitionsvertrag. Insbesondere die kulturelle Öffnung des Bestattungsgesetzes findet sich dort gleich zweimal. Außerdem greift der Koalitionsvertrag die Punkte Kinderarbeit und Sternenkinder auf. Entsprechend finden sich diese drei Forderungen explizit im Alternativantrag der Regierungsfraktionen.“
Videomitschnitt: LINK
Der Antrag Drs. 7/878 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/928 beschlossen.





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