Statements der Vorsitzenden und sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann, zu der Debatte im Landtag von Sachsen-Anhalt über den Antrag „Ein klares Zeichen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft setzen – Aktueller Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz bleibt deutlich hinter Erwartungen zurück“:
„Der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes ist enttäuschend. Für die Betroffenen, den Leistungsträgern wie auch den Ländern, ist der bisherige Gesetzentwurf ein Debakel.“
„Die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung im Rahmen der Pflegeversicherung muss notfalls durch eine Normenklage erstritten werden, wenn der Bundesgesetzgeber an seiner bisherigen Regelung festhalten will. Denn ich habe erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität dieser Regelung. Fachlich kann ich mich hierbei der Stellungnahme der LIGA Sachsen-Anhalt nur anschließen: Diese Regelung ist untragbar.“
„Aus Sicht des Landes ist es mehr als ärgerlich, dass eine verbindliche, dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe – so steht es im Koalitionsvertrag der Großen Koalition – nicht in das Gesetz eingeflossen ist. Hier muss sich unsere Landesregierung dafür einsetzen, dass dies geändert wird.“
„Ich halte eine Zustimmung zum jetzt vorliegenden Entwurf des Bundesteilhabegesetzes für sehr schwierig. Das ist keine reine Blockadehaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Nein, das erfolgt im Interesse der Betroffenen und im Interesse der Länder.“
„Der Ball liegt nun beim Bundestag, das Bundesteilhabegesetz für die Länder zustimmungsfähig zu machen.“
Ein Videomitschnitt der Plenumsrede befindet sich HIER, sowie der Antrag d0643raa.pdf.
Ergebnis: Der Alternativantrag Drs. 7/643 beschlossen.

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