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Wir brauchen die volle Gleichberechtigung

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Internationaler Tag gegen HomophobieAnlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie am 17. Mai erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, Cornelia Lüddemann:

„Ende April 2015 stärkt der Europäische Gerichtshof, EuGH, die Rechte Homosexueller. Pauschale Blutspendeverbote haben dank seines Urteils keinen Bestand mehr. Da nun alle EU-rechtlichen Fragen geklärt sind, muss die Ärztekammer ihre Richtlinien zur Blutspende überarbeiten und dabei das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung berücksichtigen. Hier wird die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht locker lassen. Wir werden erneut bei der Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff nachfragen, was deren Aktivitäten in Berlin bisher gebracht haben, denn einem Landtagsbeschluss zufolge – der eindeutig bündnisgrüne Handschrift trägt – soll sie darauf hinwirken, dass die Blutspende-Regelung durch die Ärztekammer geändert wird.“

„Diskriminierung und Gewalt gegen Homosexuelle ist eine Verletzung der Menschenwürde. Es ist nicht akzeptabel, dass Angst, Isolation und Diskriminierung ein alltägliches Phänomen für die Gemeinschaft der Lesben und Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen ist – in Deutschland, in Europa und international.“

„Ohne volle Gleichberechtigung bleibt jedes Reden über Toleranz heiße Luft. Zwar hat die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in den letzten 20 Jahren eine außerordentliche Entwicklung vollzogen – der Weg ist aber lange noch nicht abgeschlossen. Die ,Eingetragene Lebenspartnerschaft‘ hat die Akzeptanz von Lesben und Schwulen deutlich verstärkt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Gleichstellung jetzt vollenden. Nach dem Vorbild anderer Länder, wie beispielsweise Frankreich und Großbritannien, soll die Ehe auch für lesbische und schwule Paare geöffnet werden. Ebenso wollen wir die rechtliche und finanzielle Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Familien mit Kindern beseitigen und das gemeinschaftliche Adoptionsrecht ermöglichen.“

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