Es ist eine Aktion der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass Arbeitskreise auch außerhalb tagen, an Einrichtungen im Land, die für ein bestimmtes Politikfeld besonders bedeutsam sind. Aus diesem Grund hat sich der Arbeitskreis II, der für den gesamten Bereich Bildung, Wissenschaft, Kultur, Arbeit und Soziales zuständig ist, entschlossen, am Dienstag, 22. Januar, in der Jugendarrestanstalt Halle zu tagen.
Dazu ein Statement der Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert:
„In fast allen Fällen ist der Grund für Jugendarrest Schulverweigerung. Schulverweigerer und Schulverweigerinnen in eine Jugendarrestanstalt zu stecken, ist jedoch völliger Unsinn. Schulverweigerung als Ordnungswidrigkeit mit Beugehaft zu ahnden, ist keine Lösung, darin sind sich alle Experten und Expertinnen einig. Es muss vielmehr darum gehen, Schüler und Schülerinnen, die dauerhaft die Schule schwänzen, zeitnah in die Schule zurück zu bringen. Es dürfen hier keine Lücken im Lernstoff entstehen. Der Jugendarrest kommt jedoch in fast allen Fällen erst nach dem Ende der Schulpflicht zum Tragen. Wir brauchen Maßnahmen, die schnell greifen, um die Jugendliche schnell wieder in die Schule zu bringen. Das heißt, wir brauchen Maßnahmen, die als erstes verstehen, warum die Jugendlichen nicht in die Schule gehen. Hier müssen wir ansetzen, um den Jugendlichen zu helfen, damit sie wieder in die Schule zurückgehen.“
Dazu ein Statement der familien-, kinder- und jugendpolitischen Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann:
„Sinn und Unsinn des Jugendarrests wird seit einigen Monaten öffentlich diskutiert. Das ist gut so, denn vielen Menschen wurde dadurch erst klar, dass schon Minderjährige in strafvollzugsähnliche Zustände gelangen können. Dringend muss, in einem ersten Schritt, der Jugendarrest deutlich von der übrigen Haftanstalt getrennt werden.
Wir wollen uns vor Ort ein Bild machen, insbesondere über Ausmaß und Qualität der pädagogischen und sozialpädagogischen Betreuung. Für mich steht in Frage, ob die Kosten des Jugendarrests mit dessen kriminalpräventiven Erfolgen Schritt halten können.“
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