Gesetzentwurf zur Beseitigung von Wohnungsmissständen
Die Landesregierung hat in der heutigen Landtagssitzung ein Gesetzentwurf zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in erster Lesung vorgelegt. Damit sollen Gemeinden die Möglichkeit bekommen, bei gravierenden Wohnungsmissständen einzugreifen. „Was mir wirkliche Bauchschmerzen macht, ist die bisherige Unausgewogenheit des Gesetzes. Es hat einen starken Einschlag in Richtung Ordnungspolitik und nur schwach in Richtung Mieter- und Verbraucherschutz“, kritisierte Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Lüddemann verglich den Gesetzentwurf aus Sachsen-Anhalt mit bereits bestehende Gesetzen in Nordrhein-Westfalen und Bremen. „Der Gesetzentwurf der Landesregierung formuliert salopp gesagt: Wir wollen nur dein Bestes. Also raus hier. Das Gesetz in Bremen legt Wert darauf, dass die anschließende Wohnsituation geklärt ist. Mit der Räumung der Wohnung ist für den Mieter schließlich nichts gewonnen. Ganz im Gegenteil, hier bei uns drohe ihm quasi Obdachlosigkeit.“
Lüddemann forderte dazu auf, dass bei der Anhörung auch die Verbraucherzentrale, der Mieterbund und die Obdachlosenhilfe eingeladen werden.
Antrag und Videomitschnitt:
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Wohnungsmissständen (Woh- nungsaufsichtsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – WoAufG LSA)
Der Gesetzentwurf Drs. 7/2623 wird in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr (federführend) sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (mitberatend) überwiesen.

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