Antrag zum Bundesteilhabegesetz
„Unser Antrag ist getragen von der Maxime der Behindertenrechtsbewegung ,nichts über uns, ohne uns‘. Es ist dringend geboten, die Selbsthilfe im Land umfänglich am Umsetzungsprozess teilhaben zu lassen“, sagte Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, zum Antrag der Koalitionsfraktionen zum Bundesteilhabegesetz.
„Die Erarbeitung und schlussendliche Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes war ein langwieriger und konfliktträchtiger Prozess. Ebenso langwierig wird sich die Umsetzung des Gesetzes darstellen. Zumal es nicht ,nur‘ um Umsetzung klarer Regelungen, sondern vielfach um das Ausfüllen von Experimentierklauseln geht“, stellt Lüddemann klar.
Das Bundesteilhabegesetz ermöglicht unter anderem den Einsatz von Frauenbeauftragten in Werkstätten, wo Menschen mit Behinderungen arbeiten. „Es ist noch keine – gute – Frauenbeauftragte vom Himmel gefallen. Dazu braucht es eine entsprechende Vermittlung von Wissen und Kompetenzen. Denn bei Frauen mit Behinderung laufen zwei potentielle Diskriminierungsaspekte zusammen: Gender und Behinderung.“
Lüddemann fordert außerdem den schnellen Einsatz des Budgets für Arbeit. „Das Budget für Arbeit steht für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Eine inklusive Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass es eben keine Sonderräume für Menschen mit Behinderung gibt. 11.400 Menschen sind in den Werkstätten hierzulande beschäftigt. Die Quote der Werkstätten-Beschäftigten, die den Übergang in den normalen Arbeitsmarkt geschafft haben, liegt unter 1 Prozent“, betont Lüddemann.
Mit dem Budget für Arbeit bekommen Menschen mit Behinderungen bessere Chancen auf dem normalen Arbeitsmarkt. „Diese Leistungsform ermöglicht mehr Selbstbestimmung, mehr Eigenverantwortung, mehr Wertschätzung und insbesondere auch ein höheres Einkommen“, so Lüddemann.
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