GRÜNE sehen Land beim Blindengeld in der Pflicht

csm_PM_GRUENE_Welt-Braille-Tag_e1328ec5daWelt-Braille-Tag: Verantwortung übernehmen – Teilhabe ermöglichen

Der von der World Blind Union im Jahr 2001 ausgerufene Aktionstag, der jährlich am 4. Januar stattfindet, macht auf die Bedeutung der Brailleschrift für blinde und stark sehbehinderte Menschen aufmerksam. Dazu erklärt die Landesvorsitzende Cornelia Lüddemann:

„Die Brailleschrift hat eine außerordentliche Bedeutung. Sie vermag es Barrieren zu überwinden und ermöglicht für blinde und stark Sehbehinderte Menschen das Lesen und Schreiben. Auch das Blindengeld ermöglicht durch einen finanziellen Nachteilsausgleich die Teilhabe an der Gesellschaft. Die Entscheidung der Landesregierung im Jahre 2013 das Blindengeld von 350 auf 320 Euro zu kürzen und den Anspruch für Heimbewohner gleich gänzlich zu streichen, war deshalb nicht nur falsch, sondern hat die Möglichkeit der Teilhabe weiter eingeschränkt. Sachsen-Anhalt liegt damit im bundesweiten Vergleich in der Schlussgruppe. Das ist beschämend und unanständig.“

„Nach dem heutigen Stand der Dinge wird das Bundesteilhabegesetz eine Luftnummer und kaum wirkliche Verbesserungen bringen. Insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen wird sich kaum etwas bessern. Ein bundeseinheitliches Teilhabegeld, das ein Blindengeld auf Landesebene ersetzt, wird aller Voraussicht nach nicht kommen. Umso mehr steht nun weiterhin das Land in der Pflicht einen angemessenen Nachteilsausgleich zu realisieren. Dafür müssen wir das Blindengeld mindestens wieder auf den Stand vor der letzten Kürzung anheben.“

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