Kita-Gebühren: soziale Staffelung und Absenkung des Eltern-Höchstbeitrags
Statements der familienpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann, heute im Landtag von Sachsen-Anhalt im Rahmen der Aktuellen Debatte über die Erhöhung der Kita-Gebühren:
„Die Entwicklung bei den Kita-Gebühren gefährdet das Verfassungsziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse. Die bisherige Bestandsaufnahme zeigt ein großes Ungleichgewicht, zeigt die Gefahr einer sozialen Schieflage.“
„Wenn wir Kitas als Bildungsorte begreifen, dann darf es hier keine finanziellen Hürden geben. Der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Kitaplatz darf so nicht unterwandert werden.“
„Wenn die Regierungskoalition von CDU und SPD die Zuweisungen an die Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichgesetz, FAG, im aktuellen Haushalt kürzt, dann darf sie sich nicht wundern, wenn die Kommunen versuchen, ja versuchen müssen, an anderer Stelle das Geld zu bekommen – in diesem Falle von den Eltern.“
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine soziale Staffelung der Elternbeiträge. Elternbeiträge sind nicht nur nach Betreuungszeit und Anzahl der Kinder zu differenzieren, sondern auch nach dem Einkommen zu staffeln. Die jetzige Entwicklung macht diese Stafflung dringender denn je. Je höher die Beiträge desto ungerechter ist es, einkommensschwache und einkommensstarke Eltern gleich zu behandeln.“
„Die Absenkung der Höchstgrenze der Elternbeiträge von aktuell 50 Prozent auf 40 Prozent oder 30 Prozent, könnte kurzfristig erfolgen. Viele Kommunen übernehmen ja zurzeit schon mehr als 50 Prozent, sodass die Eltern entlastet werden. Die Absenkung per Gesetz würde also in vielen Fällen nicht zu Mehrausgaben der Kommunen führen, sondern würde nur verhindern, dass die Kommunen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung von ihrer jetzigen Praxis abrücken.“
„Soziale Staffelung und Absenkung des Eltern-Höchstbeitrages wäre nach zwei Landtagsbefassungen, also innerhalb von zwei Monaten, zu realisieren.“
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