Sachsen-Anhalt war zu Beginn der 1990er Jahre bundesweit Vorreiter, was die Gleichstellung von LSBTI betraf. Die rot-grüne Minderheitsregierung hat zahlreiche Projekte, die Einrichtung eines Fachreferates und Förderung von einschlägigen Verbänden und Vereinen auf den Weg gebracht. Dieser Vorsprung wurde von Legislatur zu Legislatur mehr aufgebraucht, bis unser Bundesland sich am unteren Ende wiederfand. Völlig aberwitzige Vorschläge wie Zwangstests im neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (hierzu ist eine Klage von Grünen und Linken vor dem Landesverfassungsgericht anhängig) sind trauriger Beleg dafür.
Allein dem hohen und unermüdlichen Engagement der Zivilgesellschaft, konkret der Mitglieder des Lesben- und Schwulenpolitischen Runden Tisches, ist es zu verdanken, dass seit März 2013 ein Aktionsplan vorliegt, der wesentliche Lebensbereiche umfasst.
Da ein solches Papier von der Landesregierung zwar gelobt wird, aber keinerlei Verbindlichkeit zur Umsetzung nach sich zieht, gibt es seit Juni 2013 einen Antrag der Oppositionsfraktionen Grüne und Linke, den Aktionsplan der Zivilgesellschaft als Grundlage zu nehmen und ihn hin zu einem alle Lebensbereiche umfassenden Aktionsplan der Landesregierung zu entwickeln. Dieser soll mit einem Maßnahmeplan und einer Zeitschiene unterlegt werden, um Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit sicherzustellen.
Trotz monatlicher Bemühungen im zuständigen Fachausschuss hat es bis Oktober 2014 gebraucht, um allein die Zuständigkeit des Themas zukunftsfähig zu verankern. Bisher lag die fachliche Zuständigkeit im Sozialministerium und damit auch im Sozialausschuss. Das ist einer Zeit geschuldet, in der weniger der Kampf um gleiche Rechte im Vordergrund stand, denn gesundheitspräventive und aufklärende Maßnahmen.
Nun wird es, wiederum ausgelöst durch einen Plenumsantrag von Grünen und Linken, zu Recht so sein, dass die Zuständigkeit für LSBTI komplett im Gleichstellungsministerium liegen werden und sich mit dem immer noch offenen Antrag zum Aktionsplan auch der entsprechende Ausschuss für Recht, Verfassung, Gleichstellung zu befassen hat.
Kern von LSBTI-Politik heutzutage muss es sein, die rechtliche Gleichstellung auf ALLEN Gebieten herzustellen. Auch wenn es insbesondere der CDU nicht passt.
Jetzt wird es auf nicht nachlassenden Druck des Runden Tisches und der Opposition ankommen, damit der Antrag dort nicht wieder monatelang liegen bleibt oder gar zerredet, sondern tatsächlich beschlossen wird. Damit das, was die zuständige Ministerin schon länger verkündet dann auch tatsächlich Realität wird. Und zwar als nachprüfbare Realität in verbindlichen Zeitabläufen. Ein Aktionsplan gegen Homophobie für Sachsen-Anhalt.
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