Wahlalter 14!

_DSC5467Cornelia Lüddemann, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt erklärt:

„Die Bestimmung des Wahlalters ist immer willkürlich. Wir haben gute Gründe dafür, uns auf 14 Jahre festzulegen. Beispielsweise die Straf- und Religionsmündigkeit, oder das Aufenthalts- und Namensbestimmungsrecht. Demokratie bedeutet auch, Kinder und Jugendliche mit einzubeziehen. Aber das Hinterfragen und Mitbestimmen muss erlernt werden. Deshalb wollen wir die Förderung auch in das Landes-Kinder- und Jugendförderungsgesetz aufnehmen.“

Claudia Dalbert, Vorsitzende der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN Sachsen-Anhalt ergänzt:

„Dieser Antrag kommt zur rechten Zeit. Die Landesregierung will im Bereich Jugendpolitik massiv kürzen und diesen Bereich nachhaltig schädigen. Das zentrale demokratische Grundrecht ist das freie Wahlrecht. Davon darf niemand willkürlich ausgeschlossen werden. 14-Jährige sind in der Lage zu wählen, deshalb darf man ihnen dieses fundamentale Recht nicht absprechen.“

Nicole Stelzer, Geschäftsführerin des Kinder- und Jugendrings Sachsen-Anhalt fordert:

„Die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen muss endlich gesetzlich verankert werden. Nur wenn Kinderrechte einklagbar werden, kann man sie auch durchsetzen.“

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