Chance vertan

Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) ist bei dieser Sitzung des Landtags eines der zentralen Themen. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte dem Gesetz nicht zu, da zentrale bündnisgrünen Änderungsanträge keine Mehrheit fanden.

Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann, greift zwei Kritikpunkte heraus: „Für uns ist die Übertragung der Leistungsverpflichtung von den Kommunen auf die Landkreise überhaupt nicht nachvollziehbar. Wir haben uns damit sehr intensiv auseinandergesetzt. Wir haben mit allen Akteuren gesprochen: Es gibt kein einziges, inhaltlich überzeugendes Argument für diesen Schritt. Die Kommunen wollen die Leistungsverpflichtung nicht abgeben. Die Landkreise wollen sie nicht übernehmen. Alle Akteure wollen es nicht, aber die Landesregierung sagt, wir machen es trotzdem.“ Es mag schon Situationen geben, in denen sich die Landesregierung über die Akteure hinwegsetzt. Aber dann müsse sie schon sehr, sehr gute Argumente dafür haben und die gebe es nicht. „Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht gute, sachpolitische Argumente dafür, dass die Leistungsverpflichtung weiterhin bei den Kommunen bleibt. Stichwort: Kommunale Bildungslandschaft“, erklärt Lüddemann. „Gerade der Übergang von der KiTa in die Grundschule ist zentral für die individuelle Bildungsbiographie. Gerade da macht es Sinn, das in einer Hand zu belassen.“ Der zweite, zentrale Kritikpunkt der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Verbesserung des Personalschlüssels. Lüddemann: „Gewisse Verbesserungen sieht das KiFöG zwar vor. Aber gerade im wichtigen Krippenbereich ist erst eine Verbesserung erst für das Jahr 2015 vorgesehen. .Das ist für uns nicht ausreichend“ Aktuell liegt in den Krippen der Personalschlüssel bei 1 zu 6,6. Aber die Gruppen sind in der Regel immer noch bis zu zwei Kinder größer. Das heißt, aktuell sind 7 bis 8 Kinder unter drei Jahren in einer Gruppe. „Bildung fängt unten – bei den Kleinsten – an und baut sich nach oben hin auf. Deswegen muss der KiTa-Personalschlüssel schnell verbessert werden. Durch das verabschiedete KiFöG wird dies aber erst 2015 geschehen. Dann soll das Betreuungsverhältnis bei 1 zu 5,5 liegen – also immer noch zwischen 6 und 7 Unterdreijährige in einer Gruppe. Diese Anhebung kommt zu spät und nimmt den Bildungsauftrag der KiTas in keiner Weise ernst.“ Aus diesen Gründen lehnte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Kinderförderungsgesetz, so wie es der Landtag mit den Stimmen der CDU und SPD verabschiedet hat, ab.

„Das verabschiedete Kinderförderungsgesetz bedeutet gehobene Aufbewahrung, aber keine frühkindliche Bildung. Hier hat die Landesregierung eine Chance für Sachsen-Anhalt vertan.“ „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich bei den Beratungen davon leiten lassen, mehr Zeit für die Erzieherinnen und Erzieher zu bekommen. Mehr Zeit für die Kinder, frühkindliche Bildung, Elternarbeit, Leitungstätigkeit. Nur dann kann frühkindliche Bildung funktionieren.“ „Ich bin enttäuscht, was ich nach eineinhalb Jahren Debatte über die Kindertagesbetreuung hier vorfinde. Es ist keine große Novelle, es ist ein kleines Reförmchen.“ „Es ist schade, dass mit der Verbesserung des Personalschlüssels nicht im Krippenbereich begonnen wird, denn hier wird die Grundlage für die Bildungsbiographie gelegt.“ „Die Kinderförderung ist eines der zentralen Vorhaben dieser Legislaturperiode. Und deswegen hat sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig dazu entschieden, mehr Geld in dieses System zu stecken.“ „Ich finde es schade, dass die Chance verpasst wurde, tatsächlich eine große Novelle – auch inhaltlich zu machen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNERN können aus diesem Grund dem Gesetz nicht zustimmen.“ Cornelia Lüddemann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Zusammenfassung der Änderungen (inkl. Grüne Erfolge und Kritik).PDF

 

Glossy-Document-iconPräsentation der Änderungen (inkl. Grüne Erfolge und Forderungen). PDF

 

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