Die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann, begründet dies mit den Worten: „Zwischen beiden Formen des Zusammenlebens bestehen keine wesentlichen Unterschiede, die in Bezug auf die Einkommenssteuer eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen würden. “
„Eingetragenen Partnerschaften ist hierzulande bis heute die Ehe verwehrt. Dies stellt eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar.“, so Lüddemann weiter. Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Einkommensteuerrecht wäre ein Schritt zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.
Video zur Debatte – 07.06.12
PRESSEMITTEILUNG – 07.06.12
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