Entwurf zur Modernisierung des Bestattungsgesetzes eingebracht
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat heute einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, um das Bestattungsgesetz zu modernisieren. Es braucht im 21. Jahrhundert mehr Möglichkeiten, das Erinnern an seine Toten persönlich zu gestalten. Wir schätzen tradierte Friedhofskultur, wollen aber zusätzliche Bestattungsformen und -orte ermöglichen, um eben individuelle Selbstbestimmungsrechte stärker zur Geltung zu bringen. Die Sargpflicht muss schon allein aus Gründen der Willkommenskultur gegenüber anderen Religionen abgeschafft werden. Denn im Islam und Judentum werden Bestattungen im Leichentuch praktiziert. Sachsen-Anhalt ist das letzte Bundesland, das an dem Sarg festhält. Im Sinne der verfassungsgebotenen Religionsfreiheit sehe ich hier klar Änderungsbedarf.
Auch den Friedhofszwang soll aus Sicht der grünen Landtagsfraktion ein Ende haben. Bisher geht kein Weg am Friedhof als letzte Ruhestätte vorbei. Erste Lockerungen dieses Zwangs in Deutschland gelten in Bremen und Nordrhein-Westfalen. Auch in fast allen anderen europäischen Ländern geht es liberaler zu. Ein strikter Friedhofszwang ist tatsächlich kein europäisches kulturelles Erbe, wie so oft dargestellt, sondern eine komplett veraltete Einschränkung der Selbstbestimmung.
Konkret wollen wir es ermöglichen, dass die Urne zur Ausbringung der Asche geöffnet werden darf. Selbstverständlich darf die Asche, nicht überall verstreut werden, sondern nur auf ausgewiesenen Flächen, wie gesonderte Flächen auf Friedhöfen, Friedwälder oder auch unter bestimmten Bedingungen auf privaten Grundstücken sowie kommunalen und Landesflächen. Der Gesetzentwurf wurde in Ausschüsse überwiesen.
Videomitschnitt aus dem Plenum: LINK / Antrag BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN: LINK
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