Kommunen müssen selbst über Parkgebühren entscheiden dürfen

Antrag der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass die Kommunen über die Höhe der Parkgebühren selbst entscheiden dürfen. Dafür hat sie heute einen Antrag in die Landtagssitzung eingebracht. Wir halten für zwingend geboten, dass die Kommunen selbst, vor Ort, entscheiden, ob und wo und in welcher Höhe Parkgebühren erhoben werden sollen. Die Parkraumbewirtschaftung ist ureigenste Regelungskompetenz der Kommunen. Damit werden wichtige Entscheidungen für die Nutzung des öffentlichen Raumes getroffen. Um hier eine sinnvolle Steuerungswirkung entfalten zu können, müssen die Kommunen vollumfänglich tätig werden können.

Mit einer Verordnung legt das Land seit 1992 unverändert einen Höchstsatz für Parkgebühren pauschal fest. Neben den direkten mobilitätspolitischen Argumenten ergibt sich schlicht aus der allgemeinen Preisentwicklung ein klarer Handlungsbedarf. Der Verbraucherindex hat sich insgesamt in Deutschland von 1992 bis 2020 um 47 Prozent erhöht. In Halle beispielsweise. kostete 1992 einen Einzelfahrschein umgerechnet in Euro 87 Cent, heute kostet er 2,50 Euro. Alle Produkte des täglichen Bedarfs sind in der Zeit teurer geworden, nur die Parkplätze in Sachsen-Anhalt nicht.

Ernsthafte Parkraumbewirtschaftung gäbe den Kommunen viele Möglichkeiten, Park Ride Parkplätze zu bauen, Straßeninfrastruktur zu stärken, den ÖPNV-Preis zu subventionieren. Der Antrag wurde in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitalisierung überwiesen. Lüddemann regte für die weitere Bearbeitung des Antrags ein Fachgespräch im Ausschuss an.

Videomitschnitt aus dem Plenum: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/4-sitzungsperiode#section-video-17-1

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