Verstöße gegen die Impfpriorisierung
Nach der Sondersitzung des Sozialausschusses zu Verstößen gegen die Impfpriorisierung in verschiedenen Kommunen in Sachsen-Anhalt vermisse ich den Willen zur Aufklärung der Vorgänge an der Spitze der Stadtverwaltung in Halle: Die Ausreden des Oberbürgermeisters, sein Boykott einer Sondersitzung des Stadtrats und die Verteidigung gesetzwidrigen Verhaltens sind nicht zu akzeptieren. Hier wird aktiv Aufklärung behindert. Ich sehe hier die Kommunalaufsicht in der Pflicht. Eine zeitweilige Suspendierung des Oberbürgermeisters durch die Kommunalaufsicht, bis die Vorgänge aufgeklärt sind, scheint mir geboten.
Die Impfverordnung des Bundes ist einzuhalten. Sie wurde breit an die Landkreise und kreisfreien Städte kommuniziert. Solange innerhalb der ersten Impfpriorität erst 30 Prozent der Menschen im Land geimpft sind, muss sichergestellt werden, dass Impfreste an diese Personengruppe verimpft werden. In Krankenhäusern, in Rettungsdiensten und Pflegeeinrichtungen stehen ausreichend viele Menschen schnell für eine, auch außerplanmäßige, Impfung zur Verfügung.
Ich bekomme regelmäßig Anfragen von alten Menschen aus der ersten Impfpriorität, denen ich erklären muss, warum die Impfung der Gruppe mit höchster Impfpriorität so lange dauert. Da macht es mich wütend, wenn dies durch gesetzwidrige Umgehung der auf Empfehlungen des Ethikrates basierenden Impfpriorisiserung unterlaufen wird.

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