Menschenrechtswidrig verfolgte der Staat jahrzehntelang in Deutschland schwule Männer. Erst vor 45 Jahren, am 1. September 1969, hob die Bundesrepublik die Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen zwischen erwachsenen Männern auf. Erst 1994 strich sie die strafrechtliche Sonderbehandlung von Homosexualität endgültig aus dem bundesdeutschen Strafgesetzbuch.
Mit dem gemeinsamen Appell „Gerechtigkeit für die Opfer der Homosexuellen-Verfolgung in Deutschland“ wenden sich die rechts- und innenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Bundestag und allen sechzehn Landtagen an die Bundesregierung.
„Unser Appell erinnert daran, dass schwule Männer in Deutschland auch nach Ende des Nationalsozialismus noch jahrzehntelang menschenrechtswidrig staatlich verfolgt wurden, ohne dass sie bislang rehabilitiert oder entschädigt wurden“, erklären der innenpolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Sören Herbst. „Menschen wurden bespitzelt, verhaftet und als Verbrecher behandelt, nur weil sie anders liebten als die Mehrheit. Ein bloßer Verdacht auf ,widernatürliche Unzucht‘ konnte Existenzen vernichten. Der Staat verweigerte einer ganzen Bevölkerungsgruppe das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Er ächtete die Gesamtheit der Homosexuellen und betrug sie um ihr Lebensglück.“
Den Text des gesamten Appells gibt es hier im Netz.
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