Keine rechtlichen Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaften und Eheleuten

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Adoptionsrechts für Homosexuelle erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann:

„Heute ist ein guter Tag für gleichgeschlechtliche Lebende – mal wieder. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ein zuvor von der Partnerin oder vom Partner adoptiertes Kind ohne Probleme adoptierten kann. Die so genannte Sukzessivadoption, bislang nur in der klassischen Ehe möglich, gilt jetzt für alle. Das Bundesverfassungsgericht hat damit einmal mehr deutlich gemacht, dass es keine rechtlichen Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaften und Eheleuten gibt. Gleiche Pflichten = gleiche Rechte. Und nicht zu vergessen, ist es auch aus Sicht der Kinder ein gutes Urteil. Kinder brauchen Sicherheit und Geborgenheit und wachsen da gut auf, wo sie geliebt werden. Eben auch von zwei Männern.“

„Ich frage mich, wie lange die CDU noch den Kopf in den Sand stecken und ignorieren will, dass die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften nicht mehr aufzuhalten ist. Es ist dem Deutschen Grundgesetz unwürdig, dass jede kleine Verbesserung höchstrichterlich angeordnet werden muss. Ich fordere die Landesregierung auf ihren Einfluss geltend zu machen, um die tatsächliche Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften ein für alle Mal zu regeln.“

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