Gleichstellungspolitik

Unter Gleichstellung versteht man die Maßnahmen der Angleichung der Lebenssituation von im Prinzip als gleichwertig zu behandelnden Bevölkerungsgruppen (wie Frau und Mann), unter Gleichbehandlung die Maßnahmen zur Angleichung der benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen (Behinderte, Migranten, Kinder bildungsferner Eltern) in allen Lebensbereichen. Die Begriffe umfassen die Chancengleichheit und die soziale Gerechtigkeit auf Grundlage der Menschenrechte.

Gleichstellung: Licht und Schatten bei der Landesregierung

„Die angekündigte 40-prozentige Frauenquote im gehobenen Dienst der
Landesverwaltung und die Forderung von Gleichstellungsministerin Kolb für
eine Quote von 30 Prozent in der Wirtschaft sind Schritte in die richtige
Richtung,“ kommentiert die Landtagsabgeordnete und neue Landesvorsitzende

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