Einwendung im Genehmigungsverfahren Deponie Jüdenberg

MUSTERTEXT als Vorlage:

Datei zum herunterladen als PDF-Datei oder als Word-Datei

Landkreis Wittenberg
Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft 
Breitscheidstr. 3
06886 Lutherstadt Wittenberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die geplante Errichtung einer Deponie der Deponieklasse 1 am Standort Jüdenberg erhebe ich nach Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen zum Verfahren folgende  Einwendungen:

Als Bürger*in der Stadt Dessau-Roßlau lehne ich die Errichtung einer Deponie in der Gemarkung Jüdenberg ab. Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau, in der ich wohne und lebe, grenzt an den Landkreis Wittenberg an. 

Bd. 3, Anl. 34 der Antragsunterlagen enthält die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), welche u.a. mögliche Beeinträchtigungen des Deponievorhabens auf das Schutzgut Mensch (Gesundheit und Wohlbefinden, Wohnen und Wohnumfeld sowie Erholung und Freizeit) bewertet. 

Die UVS stellt in der Einleitung ihren Analyserahmen dar: „…wird das Schutzgut Mensch gemäß der Scopingunterlage vom 27.05.2016, das heisst im Resultat eines mündlichen und schriftlichen Austausches von geladenen Stakeholdern, die vom Deponievorhaben betroffen sein könnten,innerhalb des 1.000-m-Radius um die geplante Deponie DK I betrachtet.“ 

Diese räumlich eingeschränkte Aufgabenstellung der UVS hat in höchstem Maße relevante Konsequenzen für die Dessau-Roßlauer Bürger*innen, weil Beeinträchtigungen der Dessau-Roßlauer*innen durch das Deponievorhaben von vornherein als irrelevant ausgeschlossen und deshalb auch nicht untersucht wurden. Die bereits 2016 zwischen einem Teil der Verfahrensbeteiligten vereinbarte einschränkende Aufgabenstellung für die UVS und insbesondere ihre fachliche Begründung ist in den ausliegenden Antragsunterlagen nicht nachvollziehbar. Die in diesen Unterlagen begründeten Festlegungen für den räumlichen Analyserahmen der UVS sollten jedoch nachvollziehbar sein für alle, die von diesen Konsequenzen betroffen sind. 

Für mich ist die räumliche Einschränkung der Schutzgutbetrachtung für den Menschen auf einen 1000 m-Radius unhaltbar, weil er nachweislich betroffene Bürger*innen ausschließt. Unten werde ich meine Betroffenheit bspw. durch den ausgelösten Wirtschaftsverkehr in einem wesentlich größeren Radius um die Deponie argumentiert. Des Weiteren sollte der räumliche UVS-Rahmen bei der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf alle Schutzgüter konsistent sein. Beispielsweise bewertet die UVS auch mögliche Beeinträchtigungen das Schutzgut Kultur- und Sachgüter in der 9,5 km entfernten Denkmallandschaft „Dessau-Wörlitzer Gartenreich“ sowie das UNESCO-Welterbe „Gartenreich Dessau-Wörlitz“. Darüber hinaus bewertet es erwartbare Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft für einen größeren Raum, konkret die Sichtbeziehungen der umliegenden Ortschaften – hier auch Oranienbaum-Wörlitz – zum geplanten Deponiekörper. 

Im Folgenden werde ich am eigenen Beispiel aufzeigen, dass das Schutzgut Mensch auch in einem wesentlich größeren räumlichen und zeitlichen Abstand vom Deponiebau und -betrieb betroffen ist:

Das Wörlitzer Gartenreich, Ferropolis und die angrenzenden Flächen am und um den Gremminer See sind für mich und meine Familie, aber auch meine Gäste und MitbürgerInnen, ein wertvolles Naherholungsgebiet. Gerade in den warmen Monate ist die Region ein idealer Ort für sportliche Aktivitäten, als Ausgleich für den oft hektischen Alttag. Radfahren, wandern oder joggen hilft, Stress abzubauen. Bewegung gilt als erste und wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der negativen Folgen von Stress. Denn beim Sport wird der Blutzucker abgebaut und der Blutdruck gesenkt.

Weil die UVS deshalb zu falschen Schlussfolgerungen kommt, sollte sie überarbeitet und abermals vorgelegt werden, mit dem Ziel die kompletten Auswirkungen des Deponiebaus, -betriebes und der Nachsorge-Zeit auf das Schutzgut Mensch für alle betroffenen Bürger*innen der Region zu erfassen und zu bewerten. Die Systemgrenzen hierfür sind plausibel und konsistent mit weiteren Systemgrenzen der Studie festzulegen.

Des Weiteren lässt sich das Gebiet um die geplante Deponie landschaftlich, insbesondere die Tier- und Pflanzenwelt, nicht von der Oranienbaumer Heide im Dessau-Roßlauer Gebiet trennen. Frei lebende Tier- und Pflanzenarten werden in Deutschland vor allem durch folgende Ursachen bedroht. Die Zerstörung, Zerschneidung und Flächenverluste natürlicher Lebensräume. Wird ein Lebensraum durch menschliche Aktivitäten, durch Bebauung oder Änderung, verkleinert, kann er seinen Artenbestand ganz oder teilweise verlieren. Daraus erhebt sich für mich und meine Familie ein ausreichendes Interesse, sich zu einem beabsichtigten Neubau einer Deponie in der angrenzenden Gemeinde zu positionieren. 

Sie erkennen aus meinem Schreiben, dass die geplante Errichtung einer Deponie meine Interessen erheblich beeinträchtigt. Ich bitte Sie, meinen Einwendungen Rechnung tragend, den Antrag abzulehnen und eine für mich und die Gesellschaft vorteilhaftere Lösung zu bevorzugen.

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau, hat sich ebenfalls mit einer einstimmigen Ablehnung, gefasst in der Sitzung am 10. März 2021, gegenüber dem Landkreis Wittenberg positioniert. 

Zum einen sieht die Stadt Dessau-Roßlau aufgrund der zu erwartenden hohe Belastung durch LKW-Transporte eine Überlastung der bestehenden Infrastruktur sowie damit einhergehender deutlichen Behinderung des touristischen Verkehrs in der Region um den Gremminer See. Es ist sehr zu befürchten, dass die Attraktivität des Standortes für Urlauber, aber auch für mich als Nutzerin des Naherholungsgebietes, enorm sinkt. Nach einer jahrzehntelangen Belastung unserer gesamten Region durch Rohstoffabbau und Umweltverschmutzung ist es unser aller erklärtes Ziel, den Tourismus sowie auch den Naturschutz weiter zu etablieren und zu stärken. 

Zum anderen befindet sich in der Nähe des geplanten Deponie-Standortes ein Wasserschutzgebiet, das zum Teil in der Oranienbaumer Heide liegt und damit im Naturschutzgebiet sowie direkt an das Biosphärenreservat grenzt. Wie das Wasserwerk sind alle Grundwassernutzer im Abstrom der Deponie durch mögliche Schadstoffe im Grundwasser betroffen. Wasser ist außerdem eine der wichtigsten Lebensgrundlagen und der Schutz ist generell und infolge des Klimawandels zunehmend von Bedeutung. Als Bewohner der Region und Einwohner der Stadt Dessau-Roßlau habe ich ein primäres Interesse daran, diese Schutzgebiete vor einer möglichen Verunreinigung des Grundwassers oder andere Schadstoffe, beispielsweise durch Feinstaubbelastung durch die Deponie zu bewahren. Die Langzeitfolgen einer Schadstoffdeponie der Klasse 1 sind nicht kalkulierbar, besonders im Falle eines Rückbaus nach der genehmigten Laufzeit. 

Eine Deponie widerspräche damit auch den in der Regionalplanung festgeschriebenen Entwicklungszielen. So sind im Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, die das geplante Deponiegelände umgebenden Flächen als Vorranggebiete für die (Trink-) Wassergewinnung, für Natur und Landschaft sowie Tourismus und Erholung ausgewiesen und würden teilweise vom geplanten Deponiegelände überschnitten und beeinträchtigt. 

Ich sehe daher ein umfangreiches Problempotential für mich, meine Familie und meine MitbürgerInnen meiner Heimatstadt, für die gesamte Region, Umwelt und Tourismus durch einen Deponieneubau am Standort Jüdenberg. Aus diesem Grund lehne ich das Vorhaben vollumfänglich ab.

Sie erkennen aus meinem Schreiben, dass die geplante Errichtung einer Deponie meine Interessen erheblich beeinträchtigt. Ich bitte Sie, meinen Einwendungen Rechnung tragend, den Antrag abzulehnen und eine für mich und die Gesellschaft vorteilhaftere Lösung zu bevorzugen.

Mit freundlichen Grüßen

NAME UND UNTERSCHRIFT

Weitere Informationen: https://aufderkippe.org

Verwandte Artikel