Rechtsverbindliches Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen 

Antrag der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein Klimaschutzgesetz für Sachsen-Anhalt. Zum jetzigen Stand reicht unser CO2-Budget für das 1,5-Grad-Ziel bis maximal 2029. Wenn wir weiterhin zu langsam unsere Emissionen reduzieren, ist es vielleicht schon bis Ende der Legislaturperiode aufgebraucht. Doch die Koalition in Sachsen-Anhalt schaut nur zu. Es ist unabdingbar, dass Klimaschutz verbindlich, abrechenbar und überprüfbar wird. Der einzige Weg dafür ist ein Klimaschutzgesetz auf Landesebene.  

Die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes hätte zu Beginn der Legislaturperiode starten müssen. Das Klima- und Energiekonzept lag als Grundlage vor. Stattdessen haben wir zwei Jahre mit dem Zukunfts- und Klimakongress verbracht, der keine neue Erkenntnisse brachte. Deswegen steht auch nichts Überraschendes im Aktionsplan drin.

Es ist bedauerlich, dass Klimaschutzminister Armin Willingmann offensichtlich im Kabinett zu schwach ist, um seine durchaus sinnvollen Positionen, die er in der Presse platziert, durchzusetzen. Verkehrs- und Infrastrukturministerin Lydia Hüskens hat kein wirkliches Interesse am Klimaschutz. Wirtschaftsminister Sven Schulze scheint immer noch nicht verstanden zu haben, dass erneuerbaren Energien der Standortvorteil unseres Bundeslands sind. Die kommenden Generationen werden mit Verwunderung bis Abscheu auf uns blicken, wie wir wider besseren Wissens beim Klimaschutz kostbare Zeit verplempern.

Videomitschnitt aus dem Plenum: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/23-sitzungsperiode#section-video-34-1

Der Antrag Drs. 8/3036 wird in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen, für Wirtschaft und Tourismus, für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und für Infrastruktur und Digitales (mitberatend) überwiesen.

Alle Orte über 1000 Einwohner*innen mit Bus und Bahn erreichen

Große Anfrage der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein Mobilitätsgesetz, um verbindliche Ziele für die Mobilität der Menschen, für Bus und Bahn, vorzugeben. Das Land braucht eine ambitionierte Mobilitätspolitik, doch das ist Fehlanzeige in Sachsen-Anhalt. Busse und Bahnen werden von der Landesregierung lediglich als Pflichtprogramm abgehandelt. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Antwort atmet klar diesen desinteressierten Geist. Deshalb brauchen wir klare Vorgaben in einem verbindlichen Mobilitätsgesetz.

Wir wollen, dass Menschen selbst entscheiden können, ob sie das Auto, einen Bus, die Bahn oder ein anderes umweltfreundliches Verkehrsmittel nutzen wollen. Eine solche Entscheidung kann aber nur getroffen werden, wenn es tatsächlich vorhandene, belastbare und bezahlbare Möglichkeiten gibt. Dafür wollen wir mit einem Mobilitätsgesetz für Sachsen-Anhalt die Grundlage legen. Bus und Bahnen gehören zur Daseinsvorsorge.

Zentraler Punkt des Mobilitätsgesetzes soll ein Sachsen-Anhalt-Takt sein. Er soll alle größeren Ortschaften über 1.000 Einwohner*innen stündlich an den ÖPNV anbinden. Das wären 324 Ortschaften gegenüber heute 87 Grundzentren. Das wird nicht mit größeren Bussen machbar sein. Der Schlüssel lautet mehr Flexibilität mit On-Demand-Angeboten. Infrastrukturministerin Lydia Hüskens muss die Voraussetzungen dafür schaffen.

Schulsozialarbeit aus Landesmitteln absichern

Debatte in der Landtagssitzung:

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Landesregierung auf, die Finanzierung der Schulsozialarbeit angesichts des Rekordhaushaltes vollständig zu übernehmen, anstatt einen Teil der Kosten auf die Kommunen abzuwälzen. Das ist ein Skandal, denn damit baut die Koalition die Schulsozialarbeit de facto zu 20 Prozent ab. Wir haben einen so großen Haushalt wie noch nie, aber angeblich ist kein zusätzliches Geld für Schulsozialarbeit übrig. Soweit wir es ermitteln konnten, benötigt es rund 10 Millionen Euro, um die Kommunen von der Finanzierung der Schulsozialarbeit zu entlasten. Das Geld gibt der Landeshaushalt definitiv her, es gibt keine Notwendigkeit Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt zu kürzen. 

Der Landesregierung sind die Anliegen und Bedürfnisse junger Menschen unwichtig. Das ist im Land mit der bundesweit höchsten Schulabbrecherquote inakzeptabel. Schulsozialarbeit ist Prävention. Alles, was hier investiert wird, spart das Land an Folgekosten für fehlende Schulabschlüsse, Schulabstinenz, Mobbingopfer, überlastete Lehrerinnen und Lehrer. Schulsozialarbeit ist auch Teil der Lösung des Lehrkräftemangels. Denn Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter entlasten die Lehrkräfte im Unterricht.

Schulsozialarbeit muss mindestens auf dem bisherigen Niveau landesweit abgesichert werden, ohne, dass die Kommunen zusätzlich belastet werden. Wir werden entsprechende Anträge bei den Haushaltsverhandlungen einreichen. Wir kämpfen weiterhin dafür, dass Schulsozialarbeit ein fester Bestandteil von allen Schulen wird, überall im Land und für jede Schulform. Deswegen braucht es zukünftig ein unbefristetes Landesprogramm für Schulsozialarbeit, welches vollständig vom Land finanziert wird.

Videomitschnitt aus dem Plenum: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/7-sitzungsperiode#section-video-17-6