MAGDEBURG/UM – Alarm! Ab dem 1. Juli 2015 wird es keinen Versicherungsanbieter mehr geben, bei dem freiberufliche Hebammen eine Haftpflichtversicherung abschließen können.
In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit dem Antrag zur Implementierung und Umsetzung eines gesamtgesellschaftlichen Aktionsplans für Akzeptanz von Lesben und Schwulen, Bisexuellen, Trans-…
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert Frauen die Gleichberechtigung. Und trotzdem: Der Anteil von Frauen in den Kommunalparlamenten Sachsen-Anhalts liegt bei nur knapp 20 Prozent. Keiner der Landkreise und keine…



