„Not erkennen – Maßnahmen ergreifen“ – Keine Möglichkeit der Haftpflichtversicherung für Hebammen

MAGDEBURG/UM – Alarm! Ab dem 1. Juli 2015 wird es keinen Versicherungsanbieter mehr geben, bei dem freiberufliche Hebammen eine Haftpflichtversicherung abschließen können. „Das bedeutet ein Berufsverbot, denn ohne Haftpflichtversicherung dürfen wir weder Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder als 1:1-Belgehebamme in der Klinik betreuen“, warnt die Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands, Ruth Pinno. „Wenn der Versicherungsmarkt die Ausübung dieses Berufes nicht mehr gewährleisten kann, dann ist die Politik gefordert. Dieses Marktversagen dürfen wir nicht einfach hinnehmen“, betont die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann.
Aus diesem Grund fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Sitzung des Landtags in der kommenden Woche die Landesregierung dazu auf, die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen zu prüfen sowie die Möglichkeit eines staatlich finanzierten Haftungsfonds. „Wir müssen die Notsituation jetzt erkennen. Wir müssen noch dieses Jahr Maßnahmen ergreifen. Nur so kann es uns gelingen, dass eventuell neue Regelungen dann auch ab Juni 2015 greifen“, erklärt die bündnisgrüne Politikerin Lüddemann.

Appell:
Schon nach wenigen Tagen haben über 100.000 Personen eine  Petition zur Rettung der Hebammen auf change.org unterstützt. Lüddemann: „Auch ich habe diese Petition im Netz unterzeichnet. Dies ist eine Form, um auf den Notstand der freiberuflichen Hebammen aufmerksam zu machen und ihn politisch auf die Tagesordnung zu bringen.“

 

Zur Petition!

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