Gleichstellungspolitik

Unter Gleichstellung versteht man die Maßnahmen der Angleichung der Lebenssituation von im Prinzip als gleichwertig zu behandelnden Bevölkerungsgruppen (wie Frau und Mann), unter Gleichbehandlung die Maßnahmen zur Angleichung der benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen (Behinderte, Migranten, Kinder bildungsferner Eltern) in allen Lebensbereichen. Die Begriffe umfassen die Chancengleichheit und die soziale Gerechtigkeit auf Grundlage der Menschenrechte.

Schritt zur Öffnung der Ehe

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung per Antrag auf, sich im Bundesrat dafür stark zu machen, die Gesetzeslage der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Einkommensteuerrecht gleichzusetzen. Die…

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