Bestattungsgesetz modernisieren „Wie gestalten wir das Lebensende?“

csm_668351_original_R_K_B_by_Petra_Schmidt_pixelio.de_f6a65b3ad1In der Landtagsitzung im Mai wird die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bestattungswesens einbringen, der kulturelle Werte und Kinderrechte zur Geltung bringt. Neben der Aufhebung der Sargpflicht, die insbesondere für Menschen mit muslimischen und jüdischen Glauben wichtig ist, wird es gesetzlich ermöglicht, Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten. Neben diesen neuen Regelungen soll eine breite gesellschaftliche Debatte über den sogenannten „Friedhofszwang“ angestoßen werden.

„Die Sargpflicht abzuschaffen und damit die Bestattung in Leichentüchern zu ermöglichen, wie es in einigen Religionen üblich ist, ist ein überfälliger Schritt. Zu einem weltoffenen Sachsen-Anhalt gehört auch die kulturelle Öffnung bei den Bestattungsformen. Auch das mögliche Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit, ist meiner Fraktion ein wichtiges Anliegen. So können wir dem Prinzip ‚Global Denken, Lokal Handeln‘ entsprechen und der Kinderarbeit in Steinbrüchen etwa in China und Indien zumindest ein Stück weit entgegenwirken“, erklärt Cornelia Lüddemann, sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf.

„Zur Frage der Bestattungen ausschließlich auf Friedhöfen, dem so genannte ‚Friedhofszwang‘, legt meine Fraktion keine Neuregelung vor. Friedhöfe als Orte der Bestattung sind bei uns kulturell tief verwurzelt und Teil religiöser Tradition. Daher kann und darf es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, über neue Bestattungsformen im Alleingang zu befinden. Ob etwa beispielsweise die Aufbewahrung von Urnen im Privathaushalt zu zulassen ist, muss im öffentlichen Raum beantwortet werden. Daher fordern wir die Landesregierung auf, eine solche breite Debatte anzustoßen und zu führen. Wir werden selber diese Diskussion durch regionale Veranstaltungen führen“, stellt Lüddemann fest.

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