Zur konkreten Regelung des Vorgehens bei der zukünftig in Einzelfällen erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikverordnung – PIDV) am 1. Februar 2014 in Kraft treten. Da eine PID nur erlaubt ist, wenn der Antrag einer Frau zuvor von einer Ethikkommission bewilligt wurde, sind Gentests an Embryonen bis dahin verboten. Hierzu eine kleine Anfrage als PDF-Dokument.
Verwandte Artikel
Landesregierung verkennt wirkliche Kosten und kulturellen Wert
Die finanzielle Belastung, die Dessau-Roßlau tragen soll, ist enorm. Wir sind stolz darauf, das Anhaltische Theater, die Weltkulturerbeorte, unsere wissenschaftliche Bibliothek und das Georgium zu erhalten. Aber diese Verantwortung sollte nicht allein auf den Schultern unserer Stadt liegen. Es ist eine Investition in unsere gemeinsame Heimat. Die Kultur, von der das ganze Land profitiert, sollte auch spürbarer von der Landesebene unterstützt werden.
Weiterlesen »
BürgerInnensprechstunde
Gespräch im Regionalbüro Die Vorsitzende der Landtagsfraktion Cornelia Lüddemann von Bündnis 90/Die Grünen, lädt für Mittwoch, den 7. Februar 2024, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr zu einer BürgerInnensprechstunde…
Weiterlesen »
Koalition setzt auf einen mutlosen Landeshaushalt
Landeshaushalt für 2024: Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt den Landeshaushalt für das Jahr 2024 ab, da der Haushalt keine Prioritäten in Richtung einer nachhaltigen Zukunft Sachsen-Anhalts setzt. Wir stehen…
Weiterlesen »