Zur konkreten Regelung des Vorgehens bei der zukünftig in Einzelfällen erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikverordnung – PIDV) am 1. Februar 2014 in Kraft treten. Da eine PID nur erlaubt ist, wenn der Antrag einer Frau zuvor von einer Ethikkommission bewilligt wurde, sind Gentests an Embryonen bis dahin verboten. Hierzu eine kleine Anfrage als PDF-Dokument.




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